Strafrecht: Entschädigungsantrag gem. StrEG

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Adora Belle
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#11

11.03.2020, 10:02

Ohne Belehrung mE kein Fristbeginn. Allerdings gibt es noch die Ausschlussfrist nach §12, ich würde mir also unabhängig von der fehlenden Belehrung nicht zu lange Zeit lassen.
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Liesel
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#12

11.03.2020, 10:06

Danke AB. Notiere mir mal eine 6-Monats-Frist ab Beschlussdatum.
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