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weiterer Rechtsbehelf?

Verfasst: 19.12.2016, 15:44
von Manuela1
Gerade flattert mir der Beschluss des OLG auf den Tisch. In einem Verfahren wurde Erledigung erklärt, die Kosten wurden dem Kläger auferlegt. Dieser legte sofortige Beschwerde ein. Es folgte der Nichtabhilfebeschluss des LG. Wir nahmen noch einmal Stellung und erhalten nun den Beschluss des OLG, dass unsere Mandantschaft die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, ebenso die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Können wir hier noch irgendwas machen? Weitere sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde sind nach Baumbach unstatthaft - mehr gibt es ja dann nicht mehr, oder?