Hilfe!!!
Jetzt mache ich tatsächlich was zum ersten Mal: Mandant hatte (über Patentanwälte) einstweilige Verfügung beantragt - wurde erlassen. Gegner hatte beantragt, dass Frist zur Hauptsacheklage gesetzt wird; hat Gericht gemacht. Auf den Beschluss, mit dem die Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzt wurde, haben wir uns gemeldet - Vertretungsanzeige mit komplettem Rubrum - Aktenzeichen des einstweiligen Verfügungsverfahrens. Wir machen jetzt die Hauptsacheklage. Die bekommt ja ein neues Aktenzeichen - ich hab jetzt nochmal ein komplettes Rubrum gemacht, bin mir aber nicht sicher, ob ich das Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens auch aufführen sollte oder nicht? Was meint Ihr?
Langrubrum Hauptsacheklage
Da das Hauptsacheverfahren ein neues Verfahren ist, muss das Aktenzeichen des Einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ins Rubrum, die Sache erhält ein eigenes Aktenzeichen bei Gericht ( in RLP: § 13 Abs. 2 u. 3 AktO ). Aus Eurer Klagebegründung wird sich ja sicherlich ein Hinweis auf das vorangegangene Verfahren ergeben, das genügt dann, damit das Hauptsachegericht ggfs. die Akten beiziehen kann.