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Klage auf Änderung der Freibeträge (Pfändungsfreigrenze)

Verfasst: 13.12.2016, 10:25
von Aquarius
Hallo,
ich soll eine Klage auf Änderung der Freibeträge(Pfändungsfreigrenze) vorbereiten, nur habe ich folgende Frage.
Bei welchem Gericht muss diese eingereicht werden. Am Wohnsitz des Antragstellers oder des Antragsgegners? :panik
:thx

Re: Klage auf Änderung der Freibeträge (Pfändungsfreigrenze)

Verfasst: 13.12.2016, 10:42
von Anahid
Meiner Meinung nach ist dafür das Vollstreckungsgericht zuständig.

Re: Klage auf Änderung der Freibeträge (Pfändungsfreigrenze)

Verfasst: 13.12.2016, 22:29
von Jeffersonfm
Bist du sicher, dass dein Chef von einer Klage gesprochen hat? Wen vertretet ihr denn? Schuldner oder Gläubiger?
Eine Änderung des Freibetrages kann gem. § 850 f ZPO oder bei Pfändung des P-Kontos gem. § 850 k Abs. 4 ZPO jeweils formlos beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Es kommt darauf an, welche Vollstreckungsmaßnahme gerade läuft, um zu wissen, welche Norm anwendbar ist. Meinte dein Chef so etwas vielleicht?