frage zur PKH-Beiordnung

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SusannLE
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#1

09.08.2007, 20:45

Hallo, bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.

Es geht um eine umfangreiche und ziemlich alte BRAGO-Akte. Hier wurde PKH bewilligt, es geht um Umgang mit Hauptsache und einstweiliger Anordnung. Nachdem von der Mandantin das Mandat niedergelegt wurde, haben wir PKH auf Basis der BRAGO abgerechnet. Plötzlich will man uns in der Hauptsache nur noch die Besprechungsgebühr zubilligen, weil die Nachfolge-Anwältin schon einen Vorschuss abgerechnet und erhalten hat. Nun wurde uns alles weggekürzt und nur die Besprechungsgebühr zugesprochen, obwohl umfangreich schriftsätzlich vorgetragen und auch mehrmals vor Gericht verhandelt wurde.

Gilt jetzt hier das "Recht des schnelleren"?
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luccimaus
Kennt alle Akten auswendig
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#2

09.08.2007, 21:12

Ich habe leider keine Ahnung - wünsche Dir aber trotzdem HERZLICH WILLKOMMEN hier bei Foreno.

Du wirst spätestens morgen eine Antwort auf deine Frage erhalten, da bin ich mir sicher :-)
Viel Glück :daumen
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SusannLE
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#3

09.08.2007, 21:19

Da bin ich mir sicher, ist ja ganz schön was los hier. Und danke für die nette Begrüßung. Nun aber genug offtopic :wink:
StineP

#4

09.08.2007, 21:28

wart ihr aber gerichtlich tätig???
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