Vor dem Schiedsmann geschlossener Vergleich

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lamiserable
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#1

09.08.2007, 14:33

Müssen vor dem Schiedsmann geschlossene Vergleiche für evt. Zwangsvollstreckung zugestellt werden?

Kann man daraus überhaupt vollstrecken oder muss man bei Nichteinhaltung ein Gerichtsverfahren anstrengen?

(Ist mein erstes Schiedsverfahren und ich bin doch etwas unsicher...)

Für Eure Bemühungen vielen Dank im Voraus!!!
StineP

#2

09.08.2007, 14:34

Wird der nicht eingehalten, muss im normalen Prozess geklagt werden. Ein Schiedsspruch gilt nicht als Titel.
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Curry
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#3

09.08.2007, 14:36

Nein, ein Schiedsspruch ist kein Titel, aber muss da ein normaler Prozess folgen? Ich dachte das zuständige Gericht müsste den Schiedsspruch nur für vollstreckbar erklären.
Curry

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Summerof77
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#4

09.08.2007, 14:43

Nein, zumindest in Schleswig-Holstein, nur dafür kann ich sprechen, kann man eine Ausfertigung vom Schiedsmann erhalten, es sei denn, das Protokoll befindet sich in Händen des AG, dann vom Urkundsbeamten. Die Vollstreckungsklausel erteilt das AG. § 33/34 LSchlG für S-H
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Pepsi
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#5

09.08.2007, 20:03

jep muss.. (Niedersachsen)
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lamiserable
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#6

10.08.2007, 08:32

:thx

Hab ich doch richtig vermutet, aber sicher ist sicher...
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