UNterbrechung des Verfahrens
Verfasst: 17.11.2016, 14:47
Hallo miteinander. Ich habe folgenden Fall und würde mich über Antworten freuen.
Erstinstanzliches Urteil auf Zahlung von X € an den Kläger. Kläger legt Berufung ein und begründet diese zunächst noch nicht und stellt auch keinen Antrag, da über das Vermögen der Klägerin zwischenzeitlich das Inso- Verfahren eröffnet wurde. Berufung wurde aber Klägervertreter zugestellt. Berufungskläger beantragt sodann vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist im Januar 2015 das Verfahren nach § 240 ZPO zu unterbrechen, was mit Beschluss vom 28.01.2015 geschieht. (Die Begründungsfrist war bis zum 21.02.015 verlängert worden.)
Muss der Berufungskläger die Fortführung des Verfahrens betreiben? Welche rechtlichen Konsequenzen entstehen, wenn man gar nichts mehr tut?
Vielen Dank.
Erstinstanzliches Urteil auf Zahlung von X € an den Kläger. Kläger legt Berufung ein und begründet diese zunächst noch nicht und stellt auch keinen Antrag, da über das Vermögen der Klägerin zwischenzeitlich das Inso- Verfahren eröffnet wurde. Berufung wurde aber Klägervertreter zugestellt. Berufungskläger beantragt sodann vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist im Januar 2015 das Verfahren nach § 240 ZPO zu unterbrechen, was mit Beschluss vom 28.01.2015 geschieht. (Die Begründungsfrist war bis zum 21.02.015 verlängert worden.)
Muss der Berufungskläger die Fortführung des Verfahrens betreiben? Welche rechtlichen Konsequenzen entstehen, wenn man gar nichts mehr tut?
Vielen Dank.