Rechtsschutz zahlt für 2 von 3 Mandanten

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Badeschlappe26
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#1

17.11.2016, 11:04

Ich überlege hier gerade, ob die RS das so richtig macht. Folgender Sachverhalt:

Wir haben 3 Mandanten, für 2 davon springt die RS ein, für den 3. nicht. Die RS teilt mir jetzt mit, dass sie zu 66 % die Kosten trägt.
Ist das in Ordnung? Ich finde es schon komisch.

Kommt sie ja besser bei weg, als wenn ich für 2 Mandanten abrechne und sie das dann komplett zahlt. Ich muss dem Mandanten ja jetzt 34 % der kompletten Kosten in Rechnung stellen, während ich ihm sonst nur die Differenz zwischen der Erhöhung von 2 auf 3 Mandanten berechnen müsste. Es handelt sich bei Mandant 3 auch nicht um eine 3. Person, sondern um die Firma von Mandant 1 und 2.

Weiß einer, wie es richtig ist und wo ich was dazu finden kann?

Besten Dank schonmal.
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tiko73

#2

17.11.2016, 13:52

Ich finde das durchaus nachvollziehbar.

Lass bei deinen Überlegungen doch erstmal die RSV außen vor.

Du hast 3 Mandanten, für die als Gesamtschuldner für die Gebühren haften. Im Normalfall erstellt man doch hier eine KR über die Gebühren + 2x Erhöhung und theoretisch würde jeder Mandant dann 1/3 der Gebühren zahlen.

Und so ist es dann auch hier: die RSV übernimmt die Anteile der beiden Versicherten und das letzte Drittel zahlt dann der ohne RSV.
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Anahid
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#3

17.11.2016, 19:46

Da stimm ich tiko absolut zu.
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Badeschlappe26
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#4

22.11.2016, 08:25

Ich habe jetzt abgerechnet - mit Erhöhungsgebühr für einen weiteren Mandanten. Die RS gilt schließlich für 2 Mandanten, also sollen sie für die zumindest voll zahlen. Wie soll ich das auch dem Mandanten erzählen? Ja, du hast zwar eine RS für 2 Personen, aber zahlst für die 2. Person trotzdem einen Teil selbst?

Mal schauen, was sie dazu sagt. Es ist eh eine RS, die sowieso immer meckert und runterrechnet, da können wir deswegen auch noch gleich streiten.
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Anahid
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#5

22.11.2016, 10:16

Deine Rechnung ist aber nunmal falsch. Jeder hat ein Drittel der Komplettabrechnung zu zahlen. Wenn die RSV für 2 Mandanten gilt, zahlt die RSV 2/3 und der letzte Mandant 1/3. Ist absolut logisch, versteht auch jeder Mandant und ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, dass die RSV aus irgendwelchen Gründen mehr zahlen müsste als die Mandanten selbst, wenn sie keine RSV hätten? :kopfkratz
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tiko73

#6

22.11.2016, 11:13

Wie gesagt, bei den Abrechnungsüberlegungen musst du die RSV einfach (erstmal) rauslassen und quasi ganz normal abrechnen, als wie wenn gar keine RSV beteiligt ist. Und den Anteil der Rechnung, den die Mandanten dann im zahlen müssten, den übernimmt die RSV. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die RSV mehr zahlen soll. Die RSV ist doch, vereinfacht gesagt, nur derjenige, der die Rechnung bezahlt, die sonst der Mandant zu zahlen hätte.
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#7

23.11.2016, 11:46

Und was ist mit § 7 Abs. 2 RVG?

"(2) Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre ..."

Na, egal. Nun ist die Rechnung raus. Ich werde sehen, was bei raus kommt.
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tiko73

#8

23.11.2016, 13:31

Du würdest dann also nie ne Erhöhung abrechnen, sondern immer jedem Mandanten die volle Gebühr in Rechnung stellen??
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Adora Belle
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#9

23.11.2016, 15:41

Badeschlappe26 hat geschrieben:Und was ist mit § 7 Abs. 2 RVG?
Der gilt im Außenverhältnis Mandant-Anwalt. Im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern geht es nach Kopfteilen. Und nur entsprechend diesem Anteil schuldet RSV ihrem VN die Anwaltskosten.
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