Hallo,
in einer Familiensache vertreten wir den Antragsgegner. Es ist für das Kind ein Verfahrensbeistand bestellt worden.
Antragsschrift der Gegenseite ist bei uns eingegangen. Jetzt haben wir den Abweisungsantrag fertig, nun die Frage:
Original für Gericht, beglaubigte Abschrift und einfache Abschrift mit für Gegenseite, erhält der Verfahrensbeistand auch eine
beglaubigte Abschrift ? Also zwei bei Gericht einreichen?
Danke schonmal vorab
Einreichung von Abschriften bei Gericht
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- ...wegen der Kekse hier
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Zur Notwendigkeit von beglaubigten Abschriften verweise ich mal auf diesen Thread: http://www.foreno.de/sonstige-berufsbez ... 82464.html
Ich würde für alle Beteiligten auf der Gegenseite eine Abschrift beifügen (also auch für den Verfahrensbeistand).
Ich würde für alle Beteiligten auf der Gegenseite eine Abschrift beifügen (also auch für den Verfahrensbeistand).
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Danke