beglaubigte Abschrift Berufung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

02.11.2016, 10:30

Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem: Ich habe Berufungsschrift mit einer beglaubigten Abschrift vorbereitet. Mein Chef hat dieses unterschrieben und ist in den Urlaub gefahren.
Nachdem ich das gefaxt habe, habe ich gemerkt: Es gibt zwei Gg. (Gg + gg. Versicherung).
So ich muss ja zwei beglaubigte Abschriften beifügen: Darf ich keine Kopie der beglaubigten Kopie beifügen? oder sollte ich einfach nur zwei Kopien beifügen?
Was meint Ihr?
Weiß einer von Euch dass das gesetzlich vorgschrieben ist?
Danke
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12499
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

02.11.2016, 15:02

für jeden Gegner muss eine beglaubigte Abschrift beigefügt sein. Ist denn die Gegenseite womöglich nur durch einen RA vertreten? Dann würde eine beglaubigte ja ausreichen. *hoff*
Jetzt erstmal schick es so raus mit zwei einfachen Abschriften. Ggf. wird das Gericht noch eine beglaubigte Abschrift für den zweiten Gegner anfordern.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

02.11.2016, 18:40

Du musst gar keine beglaubigte beifügen. Ich kopiere immer das unterschriebene Original und hänge davon je Gegner 2 Kopien an. Hat noch nie Probleme gegeben. Meine Chefs beglaubigen hier nicht einen einzigen Schriftsatz.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12499
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

03.11.2016, 09:35

:thx Anahid, das merk ich mir, falls mir mal eine Unterschrift fehlen sollte. :lol: (Chef besteht ja auf den beglaubigten Abschriften, wenn sowas mal nicht elektronisch rausgeht).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

03.11.2016, 09:49

Danke für Eure Tipps: war ein RA, aber gut zu wissen mit den Kopien.
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 617
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#6

03.11.2016, 10:03

Nur so als rechtliche Grundlage:
§ 133 I, ZPO hat geschrieben: § 133
Abschriften

(1) Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. Das gilt nicht für elektronisch übermittelte Dokumente sowie für Anlagen, die dem Gegner in Urschrift oder in Abschrift vorliegen.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

03.11.2016, 10:09

Danke Pitz und wie man sieht, steht da nix davon, dass ich irgendetwas zu beglaubigen habe.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12499
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#8

03.11.2016, 10:15

Anahid hat geschrieben:wie man sieht, steht da nix davon, dass ich irgendetwas zu beglaubigen habe.
warum hat sich das dann so eingeschliffen? :kopfkratz
Danke, Pitz :knutsch
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#9

03.11.2016, 10:15

Anahid hat geschrieben:Danke Pitz und wie man sieht, steht da nix davon, dass ich irgendetwas zu beglaubigen habe.
Eben. Das steht auch wirklich nirgends und war hier im Forum bereits der Quell großer Freude und hektischer Sucherei. Die Beglaubigerei ist aber einzig und allein eine derart lange Tradition, dass sich RAe das meist nicht ausreden lassen... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Antworten