Teilungsversteigerung mit Vorkaufsrecht - sof. Beschwerde?

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Summerof77
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#1

19.10.2016, 13:54

Hallo liebe Leute!

Ich habe eine Fristsache zu prüfen, da mein Chef im Urlaub und erst nach Fristablauf zurück ist. Ich soll prüfen, ob ein Vorkaufsberechtigter gegen den Zuschlagbeschluss die sofortige Beschwerde einlegen soll/muss.

Meines Erachtens, da es sich hier um ein dingliches Recht handelt, kann das Vorkaufsrecht gegenüber dem Ersteher nach Zuschlag innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung des Beschlusses geltend gemacht werden. Dies kann formlos geschehen. Das Verteigerungsgericht sollte man auch informieren. Jetzt habe ich aber auch noch die Beschwerde gegen den Zuschlagbeschluss zu prüfen. Die Beschwerde kann von allen Beteiligten eingelegt werden. Über § 96 ZVG komme ich zu § 9 Abs. 1 ZVG. Da heißt es, dass Beteiligte alle die sind, die ein Recht im Grundbuch verankert haben. Also sind meine Vorkaufsberechtigten auch zu Beschwerde berechtigt. Ich sehe aber keinen Beschwerdegrund gem. § 100 ZVG in der Ausübung des Vorkaufsrechts. Daher würde ich hier keine Beschwerde einlegen.

Kennt sich jemand damit aus uind kann meine Meinung bestätigen? :thx
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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