An Geld kommen trotz VA

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Spotttölpel
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#1

07.09.2016, 12:21

Hallo ihr lieben....

ich bin neu bei euch und hoffe, dass ihr mich nicht gleich wegen dieser, vermutlich sehr einfachen und blöden Frage aus dem Forum schmeisst :)

Also unser Mandant zahlt nicht. Daraufhin VB. Aus diesem habe ich dann die ZV eingeleitet. Mandant hat VA abgegeben. Hat natürlich rein gar nichts zum einholen. Was mache ich nun? Konten etc sind mir keine bekannt... Gibt es jetzt in dem Moment nichts weiter was ich tun kann um an unser GEld zu kommen? Muss ich jetzt 2 Jahre warten???

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet

LG Spotttölpel
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AliceImWunderland
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#2

07.09.2016, 12:34

Wie hoch ist die Forderung?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Anahid
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#3

07.09.2016, 12:49

Ist ein Konto im Vermögensverzeichnis angegeben? Dann würde ich, auch wenn das vielleicht zum Zeitpunkt der Abgabe der VA kein Guthaben aufwies, vielleicht das Konto pfänden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Riverside
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#4

07.09.2016, 14:03

Facebook & Co im Auge behalten .. einige Schuldner neigen zu interessanten öffentlichen Beiträgen über Job & Co ;)

Ansonsten .. kleiner Wohnort? Eventuell prüfen, wieviele Banken da sind und ggf. Pfüb ins Blaue
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Pitt
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#5

07.09.2016, 14:50

Wenn die zu vollstreckende Forderung mindestens 500,00 € beträgt, könntest Du die Drittauskünfte nach § 802l ZPO einholen lassen.
Spotttölpel
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#6

15.09.2016, 13:01

sorry dass ich jetzt erst antworte.. .war leider einige Tage ausgefallen... Also in der VA ist alles mit nein angegeben... Ein Konto oder ARbeitgeber ist mir nicht bekannt. Ist es denn nicht so, dass er bei der VA sein Konto bekanntgeben muss??? Oder hab ich beim Antrag selbst was übersehen und versäumt mitaufzunehmen?
samsara
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#7

15.09.2016, 13:14

Wie finanziert denn Dein Schuldner seinen Lebensunterhalt?
Pitt
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#8

15.09.2016, 13:45

Im Formular für die Vermögensauskunft wird nach der Bankverbindung gefragt. Der Schuldner muss hierzu eine Antwort geben, ein "Nein" reicht aber aus, ebenso ein Strich für "nix vorhanden". Wenn das Feld komplett ignoriert wurde, kannst Du die Vermögensauskunft nachbessern lassen. Wenn widersprüchliche Angaben auftauchen oder der Schuldner lt. Vermögensauskunft von gar nix lebt, besteht Anspruch auf die Beantwortung von Ergänzungsfragen z. B. wie der von samsara, wovon der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Wanida
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#9

15.09.2016, 13:50

Taschenpfändung...
Wanida
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#10

15.09.2016, 13:54

Spotttölpel hat geschrieben:Hallo ihr lieben....

ich bin neu bei euch und hoffe, dass ihr mich nicht gleich wegen dieser, vermutlich sehr einfachen und blöden Frage aus dem Forum schmeisst :)

Also unser Mandant zahlt nicht. Daraufhin VB. Aus diesem habe ich dann die ZV eingeleitet. Mandant hat VA abgegeben. Hat natürlich rein gar nichts zum einholen. Was mache ich nun? Konten etc sind mir keine bekannt... Gibt es jetzt in dem Moment nichts weiter was ich tun kann um an unser GEld zu kommen? Muss ich jetzt 2 Jahre warten???

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet

LG Spotttölpel
Nebenbei: Woraus resultierte die Forderung (unterstelle mal, daß es sich um eine solche handelte), wohin sollte sie überwiesen oder sonstwie gezahlt werden? Oft helfen auch Recherchen in seinem Umfeld weiter, mein Mann hat es auf diesem Wege vor Jahren (da waren wir noch in DE) geschafft, aus einem Gegner einen MAndanten zu machen. Es gibt viele Wege.
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