An Geld kommen trotz VA

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Sonnenkind
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#11

15.09.2016, 14:00

Du musst dir die erste Frage durchlesen. Es ist der eigene Mandant. Daraus resultiert die Forderung.
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Spotttölpel
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#12

15.09.2016, 14:14

So.. jetzt hab ich mir das ganze auch einmal mit offenen Augen angeschaut... Es sieht folgendermaßen aus... Wir haben gegen unseren Mandanten, welcher eine Firma ist (Spedition) eine ZV eingeleitet. Dieser zahlte sodann in Raten. Vor einiger Zeit erhielten wir von dem GV die Meldung, dass der Schuldner keine weiteren Raten mehr leisten könne. Daraufhin wurde VA abgenommen. In diesem Vermögensverzeichnis steht zwar, dass er über zwei Konten verfügt, diese aber keinen Dispo haben. Weiter hat der Schuldner in der VA angegeben, dass er noch Außenstände hat bzw. noch Gelder für ausgeführte Arbeiten erwartet. Diese Firmen hat er auch angegeben. Ich habe nun einen Pfüb gemacht und diese Firmen als Drittschuldner angegeben. Was meint ihr? War das so richtig und sinnvoll oder hätte ich mich lieber an die (vermutlich leergeräumten) Konten hermachen sollen? :thx
Nadaa
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#13

15.09.2016, 14:17

Ich hätte an deiner Stelle beides gemacht :)

Auch wenn die Konten jetzt leer sind, wer weiß wie es nächste Woche aussieht? Evtl. ist da ja noch ein Abnehmer der zahlen muss und nicht angegeben wurde... :)
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samsara
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#14

15.09.2016, 14:18

Kontopfändung wäre noch zu überlegen. Falls Gelder aus Speditionsaufträgen eingehen.
Spotttölpel
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#15

15.09.2016, 14:28

kann ich das auch noch nachträglich tun? Also die Konten nennen? Oder muss ich hierfür noch mal einen komplett neuen Pfüb machen?
Pitt
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#16

15.09.2016, 14:51

Du musst einen neuen PfÜB bezüglich Kontopfändung beantragen.
Wanida
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#17

15.09.2016, 15:09

Sonnenkind hat geschrieben:Du musst dir die erste Frage durchlesen. Es ist der eigene Mandant. Daraus resultiert die Forderung.
Habe ichh verstanden. Wo soll der Unterschied liegen, wenn er mir Geld schuldet?
Sonnenkind
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#18

15.09.2016, 15:18

Du hast danach gefragt, woraus die Forderung resultiert. Deshalb dachte ich mir, du hast das nicht gesehen, dass es sich um den eigenen Mandanten handelt.
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