Vertretung einer AG - Korrektes Verklagen

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Krissie
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#1

01.09.2016, 14:35

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an einer Klage in einer Unfallsache.

Die gegnerische Versicherung hat einen Vorstand, der aus zwei Mitgliedern besteht, und einen Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Muss ich die Beklagte nun mit

"XY AG, diese vertreten durch den Vorstand, Herr abc und Frau abc..."

oder

"XY AG, diese vertreten durch den Vorstand, Herr abc und Frau abc, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herr abc..."

verklagen?

Ich bin nicht sicher, ob der Vorstand durch den Aufsichtsratsvorsitzenden vertreten wird. Normalerweise heißt es bei einer AG doch "XY AG, diese vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden,..."

Google lässt mich im Stich :sad:

Viele Grüße
Kristina
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Kanzleihund
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#2

01.09.2016, 15:04

Eine Aktiengesellschaft wird durch den Vorstand bzw. Vorstandsvorsitzenden vertreten, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht namentlich benannt werden muss.
Der Aufsichtsrat(svorsitzende) vertritt nur, wenn sich die Klage gegen den Vorstand (z.B. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung etc.) richtet.
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Krissie
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#3

01.09.2016, 15:10

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!!!
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