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Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 11:49
von unkunkel
Sagt mal, kürzen die Rechtsschutzversicherungen bei euch auch so umfassend? Wir haben hier mittlerweile in OWi- und/oder Strafsachen keine Rechnung mehr, bei der wir keine Kürzung durch die RSV bekommen (vom Sozialgericht in sozialgerichtlichen Angelegenheiten mal ganz zu schweigen). Dabei gehen wir mittlerweile selbst bei umfangreichen Sachen nur noch von Mittelgebühren aus, bei weniger umfangreichen Sachen gehen wir von allein auf unterhalb der Mittelgebühr runter und trotzdem wollen die uns weismachen, das wäre ja alles unterdurchschnittlich gewesen und kürzen auf die Hälfte runter. Nicht mal der beigefügte umfangreiche geführte Schriftverkehr lässt die ein Einsehen haben.

Das ist doch echt frustrierend. Es kann doch nicht sein, dass man sich wegen jeder Rechnung ewig streiten muss, um am Ende doch auf den Kosten sitzen zu bleiben??

Habt ihr ein Allheilmittel in solchen Fällen? Oder sonst irgendwelche Ratschläge? :sad:

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 11:58
von Sonnenkind
Bei Bußgeldsachen schreibe ich von Vornherein schon mal diesen Zusatz dazu:

Bei der Vorschussanforderung des Rechtsanwalts ist grundsätzlich von dem Mittelbetrag der einschlägigen Rahmengebühr auszugehen. Dies muss auch für ein Bußgeldverfahren gelten, denn Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit sind die üblichen Bußgeldverfahren. Es kann von vornherein nicht abgeschätzt werden, ob hier eine deutlich unterdurchschnittliche Angelegenheit vorliegt.

AG Stuttgart, Urt. V. 31.10.2007 – 14 C 5483/07

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 12:55
von AliceImWunderland
Es passiert hier auch hin und wieder mal, dass die RS die Rechnung kürzt. Meistens wehren wir uns und machen die Forderung gerichtlich geltend. Manchmal zahlen die RS die Forderung zuzüglich Kosten dann sofort, manchmal muss prozessiert werden, aber das eher selten.

Ich habe das Gefühl, dass die RS sich merken, welches RA-Büro sich alles gefallen lässt und welches nicht. Seit wir bei einer bestimmten Versicherung - die jede noch so x-beliebige Rechnung gekürzt hat - so vorgegangen sind, kürzen die kaum noch. Seltsamer Zufall.... :kopfkratz

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 12:58
von unkunkel
Vor der gerichtlichen Geltendmachung scheut sich mein Chef wegen des zusätzlichen Arbeitsaufwandes derzeit noch, aber vermutlich wird uns bald nichts anderes mehr übrig bleiben.

Haben euch die Gerichte dann Recht gegeben, wenn prozessiert wurde?

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 13:56
von Ardnaxela1972
Oh ja das tun sie wie wild im Moment ... Ich habe mir ein Muster zusammen gestellt und danach bezahlen sie meistens den Rest dann auch noch

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 14:09
von unkunkel
Kannst du mir den mal zukommen lassen?

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 15:07
von Kanzleihund
Taktisch gesehen sollte man bei einer derartigen Rechtschutzversicherung die Gebühren deutlich am oberen Ende ansetzen. Der Anwalt hat einen Prognosespielraum von m.E. zehn Prozent (bin mir aber bezüglich der Höhe nicht ganz sicher). Das heißt, auch wenn die Gebühr um zehn Prozent zu hoch ist, kann die Klage deshalb nicht abgewiesen werden. Wenn aber die Restschutzversicherung schon kürzt, kommt damit dann wenigstens ein angemessenerer Betrag zu Stande. Von alleine kürzen würde ich im Leben nicht. Die sollen damit ruhig Arbeit haben.

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 17:36
von unkunkel
@kanzleihund Begründest du die Höhe der Gebühren?

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 17:50
von AnnaMe
Da wir ausschließlich im Arbeitsrecht tätig sind und die Rechtschutzversicherungen nie einen Mehrvergleich zahlen wollen, kenne ich das Problem leider :(

Re: Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

Verfasst: 01.09.2016, 18:03
von unkunkel
@AnnaMe: Was macht ihr dann? Stellt ihr die Differenz dem Mandanten in Rechnung?