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Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:16
von BlackWoman
Hallo ihr Lieben,

ich habe da gerade ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme:
Wir haben gegen eine Schuldnerin (Privatperson) einen Mahnbescheid beantragt, kam als unzustellbar zurück (Empfänger unbekannt verzogen). So nun hat uns die Mandantschaft mitgeteilt, dass die Schuldnerin wohl als Prokuristin in einer Firma tätig ist. Kann ich jetzt einfach eine Neuzustellung des Mahnbescheids unter der Firmenanschrift beantragen? Habe jetzt irgendwie gerade ein Brett vorm Kopf. :roll:
Ich danke euch. :wink1

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:18
von ButlerJames
Ich würde mal ne EMA versuchen. Nur weil der Postbote nicht weiß wo sie hin ist, heißt es ja nicht, dass es das Einwohnermeldeamt auch nicht weiß.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:34
von BlackWoman
Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:41
von niva
BlackWoman hat geschrieben:Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.
BlackWoman hat geschrieben:Wir haben gegen eine Schuldnerin (Privatperson)
:kopfkratz

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:50
von ButlerJames
BlackWoman hat geschrieben:Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.
Wie?

Der MB geht doch eigentlich an die privat? Dann müsstest du ne EMA über ihre Privatanschrift machen (also die Anschrift, die Du hast) und wenn das Melderegister ne neue Adresse hat, dann kriegst Du die.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:56
von paralegal6
Hallo, habe auch grade ein Problem, Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, nun grade Antwort zur EMA: verzogen nach unbekannt, 99999 unbekannt. Öffentliche Zustellung MB geht ja leider nicht. was mache ich nun? Streitwert unter 900 €. Lohnt sich da eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz oder GVZ mit Anschriftenermittlung zu beauftragen? Was kostet der GVZ ca? Danke

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:58
von ButlerJames
paralegal6 hat geschrieben:Hallo, habe auch grade ein Problem, Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, nun grade Antwort zur EMA: verzogen nach unbekannt, 99999 unbekannt. Öffentliche Zustellung MB geht ja leider nicht. was mache ich nun? Streitwert unter 900 €. Lohnt sich da eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz oder GVZ mit Anschriftenermittlung zu beauftragen? Was kostet der GVZ ca? Danke
Der GVZ sucht die Leute auch nur über das Melderegister. Der hat keine Geheimagenten-Register-Software-Dings-Bums. Was soll das bringen? :augenreib

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 11:58
von BlackWoman
Ja mein Problem ist, dass unser Mandant nur die Anschrift der Firma hat, bei der sie ja als Prokuristin tätig ist.
Hat vielleicht jemand sonst eine Idee?

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 12:02
von AliceImWunderland
AdeleSteinberg hat geschrieben:
paralegal6 hat geschrieben:Hallo, habe auch grade ein Problem, Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, nun grade Antwort zur EMA: verzogen nach unbekannt, 99999 unbekannt. Öffentliche Zustellung MB geht ja leider nicht. was mache ich nun? Streitwert unter 900 €. Lohnt sich da eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz oder GVZ mit Anschriftenermittlung zu beauftragen? Was kostet der GVZ ca? Danke
Der GVZ sucht die Leute auch nur über das Melderegister. Der hat keine Geheimagenten-Register-Software-Dings-Bums. Was soll das bringen? :augenreib
§ 755 ZPO:
Der Gerichtsvollzieher fragt auch beim Straßenverkehrsamt und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Anschrift. Es kann sich also lohnen, den GVZ mit der Anschriftenermittlung zu beauftragen.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 12:03
von Sonnenkind
Da hier aber noch kein Titel vorliegt, kann ja auch kein GVZ beauftragt werden. :kopfkratz