anwaltssekretariat.de?

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Mr.Black
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#1

06.08.2007, 16:44

Es gibt anscheinend einen neuen Service... um die eigene Sekretärin zu sparen?..Hm.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#2

06.08.2007, 16:46

Hallo, meinst du den ReNO- Service oder wieder was anderes??
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Mr.Black
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#3

06.08.2007, 16:48

LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Jara
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#4

06.08.2007, 16:49

Hey,

diesen "Service" gibts schon länger... Ich weiß jetzt nicht seit wann genau!
wayona
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#5

06.08.2007, 16:51

hauptsache "standesrechtlich" und man kann SPAREN! und unsereins? irgendwann sind wir auch noch überflüssig!
Suse
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#6

06.08.2007, 16:51

Ja, stimmt. Aber was bitte hättest du als Chef davon, dass dir die Damen da die Anrufe entgegen nehmen? Wer macht den Rest??? Also ne "Sekretärin" (furchtbares Wort!) spart man dadurch bestimmt nicht.
LG, Ela
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Mr.Black
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#7

06.08.2007, 16:58

Muss für arme Einzelanwälte sein:

Zitat:
"Ihr Mandant ruft an, doch Sie sind gerade bei Gericht, unterwegs oder im Mandantengespräch - das heißt, Ihre Kanzlei ist telefonisch nicht erreichbar."

Ich sagte Sekretärin, da ja wohl Abrechnung, ZV etc. nicht teil des Service ist.. im übrigen finde ich an dem Wort nichts auszusetzen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Mr.Black
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#8

06.08.2007, 17:00

Frage mich wie das mit der Verschwiegenheit gewährleistet sein soll, bei so einem ausgelagerten Call-Center.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Master24
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#9

06.08.2007, 17:02

Wahrscheinlich im Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und CallCentre gleich mit eingebettet. T'schuldigung, aber wer zu geizig ist, ne "echte" ReFA anzustellen, kann ja wohl wenigstens ne Azubine als Vollzeitkraft ausbeuten... *hust*
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Suse
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#10

06.08.2007, 17:03

Mich würde ja mal interessieren, was man als Mandant dann am Telefon für ne Auskunft bekommt.

"Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Bitte rufen Sie später wieder an."

Wenn das ständig passiert, dass der Anwalt nicht erreichbar ist, wird ihm seine Anruf-entgegen-Nehmerin aber auf Dauer teurer als ne voll ausgebildete Angestellte. Ich würde mir dann als Mandant ne Kanzlei suchen, bei der ich mit Leuten sprechen kann, die auch Ahnung von meiner Angelegenheit haben.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie das in Praxis funktionieren soll oder kann. Gibt es Erfahrungsberichte?
LG, Ela
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