Rubrumsberichtigung

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Wölfchen94
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#1

22.07.2016, 16:47

Hallöchen, muss eine Rubrumsberichtigung schreiben, da die Gegenseite (eine Firma) den Namen geändert hat.
Ist das eurer Meinung nach so ok?

In dem Rechtsstreit ...... gegen ....... - vormals ..... -
Aktenzeichen

beantragen wir,

das Rubrum dahingehend zu ändern, dass die Beklagte nunmehr unter dem Namen ........ firmiert.

Begründung:

Gemäß anliegendem Abdruck aus dem Handelsregister B des .......... hat die Beklagte ihre Firma geändert. Seit dem ..... firmiert die Beklagte nicht mehr unter dem Namen ........ sondern unter ........

Beweis: Abdruck aus dem Handelsregister B des ........, Seite ...., Nummer .....

Das Rubrum dürfte daher entsprechend zu ändern sein.

Rechtsanwalt

Ein kurzes Feedback wäre toll dann kann ich das heute noch ausfertigen :huepf
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NORTHERN DINO
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#2

22.07.2016, 19:36

Das Gericht sollte das so als gut und richtig befinden.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Wölfchen94
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#3

26.07.2016, 15:15

Merci
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Langstrumpf
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#4

19.09.2019, 10:01

Ich muss mich hier mal ranhängen:

Wir haben einen Beschluss gegen die Firma H GmbH erwirken können; jetzt ist uns aufgefallen, dass diese H GmbH in eine andere Firma verschmolzen ist, auch eine GmbH, nämlich D GmbH. Jetzt die Frage, muss ich den Beschluss berichtigen lassen? Eigentlich ist es doch der Rechtsnachfolger, oder? Aber für die ZV könnte das Schwierigkeiten geben, oder? Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch. :oops:

Lieben Dank schon einmal
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aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
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icerose
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#5

19.09.2019, 15:41

Hallo, Langstrumpf,
es empfiehlt sich, den Beschluss berichtigen zu lassen - unter Nachweis der Verschmelzung. Ist besser für die ZV.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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