Folge wenn gesetzlicher Vertreter nicht angegeben
Verfasst: 14.07.2016, 11:09
Ich habe schon das halbe Internet durchgeforstet, aber irgendwie bin ich nicht fündig geworden. Wir haben Klage gegen eine 17-jährige eingereicht und haben leider vergessen die Eltern als gesetztliche Vertreter anzugeben.
Es erging VU, welches der Beklagten am 26.03.2016 zugestellt wurde.
Gestern kam Schreiben vom Gericht mit beigefügten Schreiben eines RA, welcher Einspruch gegen VU und Wiedereinsetzung beantragt, da Eltern erst jetzt Kenntnis von dem Verfahren erhalten haben.
Das ist sicher auch alles richtig, aber ich habe leider nichts gefunden, was passiert, wenn man den gesetzlichen Vertreter nicht angibt. Kann dadurch jetzt die ganze Klage verloren werden bzw. als unzulässig verworfen werden?
Wir sollen jetzt zum Einspruch Stellung nehmen.
Es erging VU, welches der Beklagten am 26.03.2016 zugestellt wurde.
Gestern kam Schreiben vom Gericht mit beigefügten Schreiben eines RA, welcher Einspruch gegen VU und Wiedereinsetzung beantragt, da Eltern erst jetzt Kenntnis von dem Verfahren erhalten haben.
Das ist sicher auch alles richtig, aber ich habe leider nichts gefunden, was passiert, wenn man den gesetzlichen Vertreter nicht angibt. Kann dadurch jetzt die ganze Klage verloren werden bzw. als unzulässig verworfen werden?
Wir sollen jetzt zum Einspruch Stellung nehmen.