Folge wenn gesetzlicher Vertreter nicht angegeben

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

14.07.2016, 11:09

Ich habe schon das halbe Internet durchgeforstet, aber irgendwie bin ich nicht fündig geworden. Wir haben Klage gegen eine 17-jährige eingereicht und haben leider vergessen die Eltern als gesetztliche Vertreter anzugeben.
Es erging VU, welches der Beklagten am 26.03.2016 zugestellt wurde.

Gestern kam Schreiben vom Gericht mit beigefügten Schreiben eines RA, welcher Einspruch gegen VU und Wiedereinsetzung beantragt, da Eltern erst jetzt Kenntnis von dem Verfahren erhalten haben.

Das ist sicher auch alles richtig, aber ich habe leider nichts gefunden, was passiert, wenn man den gesetzlichen Vertreter nicht angibt. Kann dadurch jetzt die ganze Klage verloren werden bzw. als unzulässig verworfen werden?
Wir sollen jetzt zum Einspruch Stellung nehmen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
AndreaMP612
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 24.10.2017, 11:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte / Bürovorsteherin
Software: ReNoStar
Wohnort: Bergheim

#2

22.07.2021, 09:01

Muschel hat geschrieben:
14.07.2016, 11:09
Ich habe schon das halbe Internet durchgeforstet, aber irgendwie bin ich nicht fündig geworden. Wir haben Klage gegen eine 17-jährige eingereicht und haben leider vergessen die Eltern als gesetztliche Vertreter anzugeben.
Es erging VU, welches der Beklagten am 26.03.2016 zugestellt wurde.

Gestern kam Schreiben vom Gericht mit beigefügten Schreiben eines RA, welcher Einspruch gegen VU und Wiedereinsetzung beantragt, da Eltern erst jetzt Kenntnis von dem Verfahren erhalten haben.

Das ist sicher auch alles richtig, aber ich habe leider nichts gefunden, was passiert, wenn man den gesetzlichen Vertreter nicht angibt. Kann dadurch jetzt die ganze Klage verloren werden bzw. als unzulässig verworfen werden?
Wir sollen jetzt zum Einspruch Stellung nehmen.
Guten Morgen Muschel,

schade, dass dein Post nicht beantwortet wurde. Wir haben aktuell quasi dasselbe Problem - allerdings mit dem Unterschied, dass das Gericht schreibt, dass eine Zustellung nicht wirksam erfolgt ist, der Beklagte nicht prozessfähig und die Klage deshalb unzulässig sein dürfte. Wir haben jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme und derzeit absolut keinen Plan, wie wir das heilen können. Daher würde mich einmal interessieren, wie die Sache bei euch ausgegangen ist.

Beste Grüße
Entweder bin ich eine gute Anwaltsgehilfin - oder Anwälte sind im wahren Leben gar nicht so schlau wie im Fernsehen (Zitat aus Chicago P.D.)
Antworten