Einspruch Strafbefehl wie hoch GKG?

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JfachAnge
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#1

14.07.2016, 10:45

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe, für mich gesehen, völlig auf dem Schlauch.

Gegen unsere Mandantin ist ein Strafbefehl (30 TS zu 30 EUR = 900 EUR und 1 Monat Fahrverbot) ergangen. Wir haben Einspruch eingelegt, für den 31.08. ist Hauptverhandlungstermin anberaumt.

Nun ist meine Frage:
1. Wie hoch sind die GK bei Verurteilung?
2. Wie hoch wenn wir den Einspruch noch zurücknehmen? (Ist es eigentlich richtig, dass das bis zum Urteilsausspruch möglich ist und hat dann der ursprünglich ergangene Strafbefehl seine Gültigkeit?)

Meine Idee:
zu 1. Nr. 3118 und 3119 je 0,5 -> bloß blöd gefragt, aus was für einen Wert? Welche Tabelle nehme ich?
zu 2. nur Nr. 3118 0,5 Gebühr -> auch hier aus welchem Wert? :oops:

Liebe Grüße
Sandra
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Sandra :wink1
Nadaa
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#2

14.07.2016, 11:39

Ich bin im Strafrecht keine Expertin, aber Strafsachen werden nach Teil 4 abgerechnet und dort gelten Rahmengebühren ;)
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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#3

14.07.2016, 11:45

Der Themenstarterin geht es hier um die Gerichtsgebühren die anfallen werden und nicht um die Anwaltskosten.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Nadaa
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#4

14.07.2016, 13:05

Oh :patsch

Zeit für Urlaub.... :pfeif :oops:
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Adora Belle
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#5

14.07.2016, 15:11

JfachAnge hat geschrieben:
Nun ist meine Frage:
1. Wie hoch sind die GK bei Verurteilung?
2. Wie hoch wenn wir den Einspruch noch zurücknehmen? (Ist es eigentlich richtig, dass das bis zum Urteilsausspruch möglich ist und hat dann der ursprünglich ergangene Strafbefehl seine Gültigkeit?)

Meine Idee:
zu 1. Nr. 3118 und 3119 je 0,5 -> bloß blöd gefragt, aus was für einen Wert? Welche Tabelle nehme ich?
zu 2. nur Nr. 3118 0,5 Gebühr -> auch hier aus welchem Wert? :oops:
1. 3118+3119, Bezugspunkt ist die 3110, also 70+70=140 EUR.
2. Es bleibt bei der 3118, solange kein Urteil ergeht. Rücknahme ist bis zum Aufruf der Sache jederzeit möglich, danach benötigt man die Zustimmung der StA.
JfachAnge
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#6

14.07.2016, 18:15

@Adora Belle: :thx oh man da wär ich nie drauf gekommen. Also wenn ich es jetzt richtig verstanden hab, nehme ich die 3110 weil der Tagessatz bei uns 30 beträgt und es hier bis 180 geht. Das wären dann 140 EUR und weil aber eine 0,5 Gebühr anfällt sind es 70 EUR :kopfkratz :yeah

Darf ich gleich mal noch ne Frage hinterher schieben :pfeif Das wäre sehr lieb wenn ihr mir helfen könntet!

Mein Chef hat von Straf' fast Null Ahnung aber Hauptsache Mandate annehmen :angst
Welche Kosten entstehen eigentlich in so einer wie oben genannten Sache? Die Dame muss ja auf jeden Fall den RA bezahlen, dann für den "Strafbefehl" und wenn es jetzt zur Verhandlung kommt noch diese GK von zu 1) von 140 EUR oder zu 2) von 70 EUR. Will dann aber noch jemand was?
Meine Chefe behauptet, oh man ich getraue es mir fast nicht zu sagen, dass für die Ermittlungen (sprich bis zum Strafbefehl) die Polizei auch was will. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, habe das auch noch nie gehört...

Liebe Grüße
Sandra
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Sandra :wink1
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Adora Belle
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#7

14.07.2016, 19:32

Ja, hast Du richtig verstanden.

Dazu sag ich mal lieber nichts, also zum Mittelteil. :roll: :roll: :roll:

Zu den Gerichtskosten kommen noch die gerichtlichen Auslagen, z.b. für Zeugenladungen. Für die Ermittlungstätigkeiten als solche wird nichts berechnet, nur Beweissicherung wie zb Blutentnahme/-untersuchung kann noch Kosten verursachen.
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#8

14.07.2016, 19:59

@Adora Belle: Da fällt mir ja jetzt ein Stein vom Herzen. Ich sage nur :thx

Ja bzgl. meinem Chef äußere ich mich nicht. Ich bin ja froh, dass ich überhaupt ne Arbeit habe und das er mich rummuddeln lässt ;)

...und das muss ich auch sagen, ich bin richtig richtig froh, dass es dieses Forum mit Euch gibt :knutsch

Liebe Grüße
Sandra
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