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Nachfestsetzung einer Gebühr

Verfasst: 03.07.2016, 13:13
von Raven7
Es wurde übersehen bei einem KfA nach § 11 RVG eine Einigungsgebühr festsetzuen zu lassen, den Vergütungsfestsetzungsbeschluss über die anderen Gebühren haben wir schon bekommen.
Kann ich jetzt nochmal einen Antrag mit nur der EG stellen oder kann ich einen Einzeiler schreiben und um Nachfestsetzung bitten? Was gilt es zu beachten?

Re: Nachfestsetzung einer Gebühr

Verfasst: 03.07.2016, 14:20
von Laska
Ich würde einen Nachfestsetzungsantrag mit allen Gebühren abzüglich KfB vom ..... stellen. ;)

Re: Nachfestsetzung einer Gebühr

Verfasst: 04.07.2016, 12:48
von Tigerle
Laska hat geschrieben:Ich würde einen Nachfestsetzungsantrag mit allen Gebühren abzüglich KfB vom ..... stellen. ;)
so würde ich es auch machen.