Nachfestsetzung einer Gebühr
Verfasst: 03.07.2016, 13:13
Es wurde übersehen bei einem KfA nach § 11 RVG eine Einigungsgebühr festsetzuen zu lassen, den Vergütungsfestsetzungsbeschluss über die anderen Gebühren haben wir schon bekommen.
Kann ich jetzt nochmal einen Antrag mit nur der EG stellen oder kann ich einen Einzeiler schreiben und um Nachfestsetzung bitten? Was gilt es zu beachten?
Kann ich jetzt nochmal einen Antrag mit nur der EG stellen oder kann ich einen Einzeiler schreiben und um Nachfestsetzung bitten? Was gilt es zu beachten?