Nachfestsetzung einer Gebühr

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Raven7
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 23.11.2014, 16:10
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

03.07.2016, 13:13

Es wurde übersehen bei einem KfA nach § 11 RVG eine Einigungsgebühr festsetzuen zu lassen, den Vergütungsfestsetzungsbeschluss über die anderen Gebühren haben wir schon bekommen.
Kann ich jetzt nochmal einen Antrag mit nur der EG stellen oder kann ich einen Einzeiler schreiben und um Nachfestsetzung bitten? Was gilt es zu beachten?
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1044
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#2

03.07.2016, 14:20

Ich würde einen Nachfestsetzungsantrag mit allen Gebühren abzüglich KfB vom ..... stellen. ;)
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

04.07.2016, 12:48

Laska hat geschrieben:Ich würde einen Nachfestsetzungsantrag mit allen Gebühren abzüglich KfB vom ..... stellen. ;)
so würde ich es auch machen.
Antworten