Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und merke, dass ich doch langsam Urlaub bekomme.
Wir haben Klage auf Zahlung und Räumung eingereicht.
Der Räumungsantrag hat sich zwischenzeitlich aufgrund freiwilliger Räumung erledigt.
Um die Gerichtskosten zu reduzieren, soll ich Klage hinsichtlich des Räumungsantrage zurücknehmen.
Wie kann ich das am besten formulieren?
Ich danke Euch bereits jetzt schon für die Hilfe
Formulierung teilweise Klagerücknahme
Wir hatten es bereits für erledigt erklärt. Daraufhin kam die Mitteilung vom Gericht, dass die Erledigungserklärung nicht die Höhe des Streitwerts ändert. Sondern nur eine Klagerücknahme vermindert den Streitwert.
Also wollen wir den Teil des Räumungsantrages zurücknehmen
Also wollen wir den Teil des Räumungsantrages zurücknehmen
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Der Streitwert wird bei einer Erledigung tatsächlich nicht reduziert. Aber bitte, was soll das? Das Gericht hat wohl keinen Bock, einen g'scheidten Beschluss hinsichtlich der Kosten zu erlassen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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samsara hat geschrieben:Bei Rücknahme trägt man dann doch die Kosten, oder?
nicht immer - aber im Grundsatz schon. Deshalb wäre auch eher eine Erledigung der Hauptsache angezeigt; da wird hinsichtlich der Kosten nach Sach- und Streitstreit entschieden.
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... nehmen wir die Klage hinsichtlich des mit Schriftsatz vom .... unter Ziff. 1 gestellten Antrags auf Räumung namens und in Vollmacht des Klägers zurück.
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