Liebe Foreno's,
habe ein Problem.
Wir haben eine fristlose Kündigung (f. Gewerberaum) an den zuständigen Gerichtsvollzieher zu Zustellungszwecken gegeben. Dieser hat die Zustellung durch die Post bewirkt. Nach Rückgang des Vorgangs haben wir festgestellt, dass auf der Postzustellungsurkunde ein von dem Postbeamten ein falsches Datum notiert worden ist, nämlich 11 Tage vor Auftragserteilung. Nach Rücksprache mit dem zuständigen GVZ meinte dieser nur lapidar: "Oh, das hätte mir auffallen müsen."
Auf meine Nachfrage, was nun zu tun sei, meinte er, wir müssten ihm die Unterlagen zur neuerlichen Zustellung, diesmal persönlich, nochmals neu ausfertigen und übersenden. Auf meine weitere Nachfrage, wer denn dafür die Kosten übernehme, kam zur Antwort, natürlich wir.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Kosten für die erste mangelhafte Zustellung niedergeschlagen werden müssten. Die neu anfallenden Kosten für die persönliche Zustellung müssen wir natürlich tragen.
Meine Frage, wie seht ihr das? Über Eure Meinungen bin ich dankbar.
LG
gabrielle