Hallo!
Erstmal hoffe ich, dass ich das richtige Forum erwischt habe
Als nächstes muss ich mich für meine Unwissenheit entschuldigen. Ich muss hier für meine kranke Kollegin eine Abrechnung gegenüber der RSV machen, habe davon aber null Plan, weil ich hier die Notariatstante bin und mit sowas nie was zu tun hatte
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Die RSV möchte also gerne ihr Geld von meinem Chef haben. Er war in einer Unfallsache nur außergerichtlich tätig.
Gezahlt wurden von der RSV insgesamt 282,73 € (270,73 € RA-Gebühren und 12 € für eine Akteneinsicht welche wohl direkt von der RSV an den Polizeipräsidenten überwiesen wurden).
Der Gegner hat insgesamt 796,30 € an den Chef gezahlt. Davon 162,44 € RA-Gebühren und 633,86 € Fremdgeld. Das Fremdgeld wurde an den Mandanten ausgekehrt.
Nun ist die Frage... Der Chef meint, die RSV würde die 282,73 € zuzüglich der 162,44 €, welche der Gegner gezahlt hat also 445,17 €), von ihm bekommen...
Stimmt das? Dann geht er ja leer aus oder habe ich hier einfach einen Denkfehler? Ich würde doch die Differenz aus den beiden Beträgen an die RSV zahlen? :/ Also nur 120,29 €
Hoffe mir kann einer auf die Sprünge helfen
Abrechnung gegenüber Rechtsschutz
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Hallo,
also 1. warum zahlt die RSV an euch 12 EUR für eine Akteneinsicht, die sie bereits direkt an die zuständige Stelle bezahlt hat?
2. die RSV bekommt doch nur Kosten erstattet, die sie verauslagt hat und nicht mehr !!! War der Gegner nicht zur Zahlung eurer vollen Kosten verpflichtet? Guck noch mal in die Akte, ob da etwas drin steht!
also 1. warum zahlt die RSV an euch 12 EUR für eine Akteneinsicht, die sie bereits direkt an die zuständige Stelle bezahlt hat?
2. die RSV bekommt doch nur Kosten erstattet, die sie verauslagt hat und nicht mehr !!! War der Gegner nicht zur Zahlung eurer vollen Kosten verpflichtet? Guck noch mal in die Akte, ob da etwas drin steht!
- Anahid
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Seh ich jetzt nicht ganz so. Gerade Unfallsachen sind nicht mit anderen Sachen zu vergleichen, da hier immer schon Sonderregelungen bestanden. Für mich stellt sich jetzt erst einmal die Frage, warum die RSV 282,73 € gezahlt hat, die gegnerische Haftpflichtversicherung aber nur 162,44 € gezahlt hat. Besteht hier eine Quote?
Sind die 12,00 € für die Akteneinsicht in den gezahlten 162,44 € enthalten?
Vielleicht machst Du mal eine Rechnung auf, damit man weiß, was wo abgerechnet wurde. Dein Sachverhalt reicht für eine vernünftige Antwort leider nicht aus.
Sind die 12,00 € für die Akteneinsicht in den gezahlten 162,44 € enthalten?
Vielleicht machst Du mal eine Rechnung auf, damit man weiß, was wo abgerechnet wurde. Dein Sachverhalt reicht für eine vernünftige Antwort leider nicht aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die RSV hat die Gebühren i. H. v. 282,73 € aus der ursprünglichen Forderung gezahlt. Die gegnerische Haftpflicht hat aber eine geringere Forderung angegeben aus welcher sich die Gebühren i. H. v. 162,44 € ergeben (wurde scheinbar auch so vom Chef akzeptiert...).
Ob die 12 € für die Akteneinsicht enthalten sind weiß ich gerade nicht. Ich muss dann am Montag nochmal in die Akte gucken. Das mit der Rechnung werde ich dann auch mal machen Dankeschön und ein schönes Wochenende!
Ob die 12 € für die Akteneinsicht enthalten sind weiß ich gerade nicht. Ich muss dann am Montag nochmal in die Akte gucken. Das mit der Rechnung werde ich dann auch mal machen Dankeschön und ein schönes Wochenende!
- Soenny
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In Unfallsachen zahlt die gegnerische HV nur die Gebühren aus dem Wert, der auch reguliert wurde.Gezahlt wurden von der RSV insgesamt 282,73 € (270,73 € RA-Gebühren und 12 € für eine Akteneinsicht welche wohl direkt von der RSV an den Polizeipräsidenten überwiesen wurden).
Der Gegner hat insgesamt 796,30 € an den Chef gezahlt. Davon 162,44 € RA-Gebühren und 633,86 € Fremdgeld. Das Fremdgeld wurde an den Mandanten ausgekehrt.
Deshalb hat diese Gebühren aus 633,86 €, nämlich 147,58 € zzgl. Akteneinsicht zzgl. USt. (vielleicht paar Kopien) gezahlt, mehr muß sie dann auch erst mal nicht, wenn nicht per Klage was anderes geltend gemacht und durchgesetzt wird.
Ihr habt zunächst gegenüber der RSV aus dem vollen von euch geltend gemachten Schaden abgerechnet.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Adora Belle
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Wenn Ihr die gesamte angefallene Vergütung von der RSV bekommen habt, und dann einen Teil der angefallenen Vergütung von der Gegenseite gezahlt wurde, dann ist genau dieser Teil an die RSV zu erstatten. Weil Ihr von der RSV schon voll bezahlt seid.
Genauere Bezifferung spare ich mir, weil ich nicht durchsteige, wer nun an wen 12 EUR gezahlt hat.
Genauere Bezifferung spare ich mir, weil ich nicht durchsteige, wer nun an wen 12 EUR gezahlt hat.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Hallo,
ich hab auch eine Frage eigentlich bin ich mir sicher, aber brauche eine Bestätigung, da ich bis jetzt in einer familienrechtlichen Kanzlei gearbeitet habe, habe ich nie oder fast nie mit Rechtschutzversicherungen zu tun gehabt. Unser Mandant hat eine RSV, diese hat alles gezahlt (also RA und GK), SB 150,00 €, wir haben verloren. Jetzt haben wir eine Gerichtkostenerstattung erhalten bzw. werden eine erhalten, diese bekommt doch komplett die RSV oder nicht, ich meine sie hat ja auch die GK gezahlt.
Danke
ich hab auch eine Frage eigentlich bin ich mir sicher, aber brauche eine Bestätigung, da ich bis jetzt in einer familienrechtlichen Kanzlei gearbeitet habe, habe ich nie oder fast nie mit Rechtschutzversicherungen zu tun gehabt. Unser Mandant hat eine RSV, diese hat alles gezahlt (also RA und GK), SB 150,00 €, wir haben verloren. Jetzt haben wir eine Gerichtkostenerstattung erhalten bzw. werden eine erhalten, diese bekommt doch komplett die RSV oder nicht, ich meine sie hat ja auch die GK gezahlt.
Danke