Das ist wohl reif für das Guiness-Buch. Eine Beurkundung einer 3-seitigen Urkunde mit 13 prall gefüllten A4-Ordnern als Anlage.
Diese Urkunde nebst der ca. 4.000 seitigen Anlage darf Cheffe ab Montag vorlesen. Angesetzt sind zunächst 3 Tage von morgens 8 Uhr bis 18 Uhr. Die Ordner müssen für 8 Beteiligte kopiert werden.
Das Kopieren machen die Azubis (gegen Freizeittausch) nachts auf 6 Druckern (2 wurden zusätzlich angemietet), damit der Tagbetrieb normal weiterlaufen kann.
Endlich mal 3 Tage Ruhe vom Chef. Wir arbeiten wirklich gerne in diesem Notariat !
1 Urkunde mit 13 Ordnern Anlage
- Taddy
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Das ist ja der Hammer!!!
Ich musste mal eine Ergänzungsurkunde in Vollmacht unterschreiben. Das Ding hatte auch 100 Anlagen und ich musste jede mit meinem vollen (!) Namen unterschreiben!
Ich musste mal eine Ergänzungsurkunde in Vollmacht unterschreiben. Das Ding hatte auch 100 Anlagen und ich musste jede mit meinem vollen (!) Namen unterschreiben!
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.
Abraham Lincoln (1809-65)
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- shila1978
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Ach Du liebes Lieschen... Ich kam letztens auch zum Gerichtsfach, um unsere Post abzuholen, da STAND dort vorm Fach ein total verschnürter Schriftsatz, der mir ungefähr bis zur Mitte des Oberschenkels reichte... gut, ok, bei 1,60 Körpergröße ist das jetzt nicht soooooo hoch...
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Erinnert mich bissl an eine Aktenabholaktion meiner Ausbildungskanzlei. Mein Chef hätte, bevor er mich losschickt, damals erstmal den Tatvorwurf lesen sollen: "Betrug in 128 Fällen." Je eine Fallakte... *grml* Heute habe ich ein Auto für sowas, aber damals... -.-'
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -