Falscher VB - § 319 ZPO?
Verfasst: 17.05.2016, 11:51
Hallo zusammen!
Letzte Woche ging ein Teil-VB ein, mit dem ich mich heute beschäftigt habe. Im VB wurden unsere Verfahrenskosten nach der alten Gebührenversion (RVG bis 01.08.2013) berechnet, obwohl der MB deutlich nach 01.08.2013 beantragt wurde (wir haben den Akt erst nach Teil-Widerspruch übernommen).
Welche Möglichkeiten habe ich? Handelt es sich insoweit um eine offensichtliche Unrichtigkeit i.S.d. § 319 Abs. 1 Alt. 3 ZPO und kann ich insoweit die Berichtigung des VBs verlangen? Was ist, wenn der Antragsteller (Inkasso-Unternehmen) angegeben hat, dass ihm der Auftrag vor 01.08.2013 erteilt wurde?
VG!
Letzte Woche ging ein Teil-VB ein, mit dem ich mich heute beschäftigt habe. Im VB wurden unsere Verfahrenskosten nach der alten Gebührenversion (RVG bis 01.08.2013) berechnet, obwohl der MB deutlich nach 01.08.2013 beantragt wurde (wir haben den Akt erst nach Teil-Widerspruch übernommen).
Welche Möglichkeiten habe ich? Handelt es sich insoweit um eine offensichtliche Unrichtigkeit i.S.d. § 319 Abs. 1 Alt. 3 ZPO und kann ich insoweit die Berichtigung des VBs verlangen? Was ist, wenn der Antragsteller (Inkasso-Unternehmen) angegeben hat, dass ihm der Auftrag vor 01.08.2013 erteilt wurde?
VG!