Hallo,
mir liegt ein Handelsregisterauszug einer GmbH vor, der folgendes ausweist:
xy GmbH, bestellt GF Gruppe A: ..., Vertretungsbefugnis geändert, nun: GF Gruppe B: ......., jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eins Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Was genau bedeutet Gruppe A und Gruppe B?
Ich sag schon mal und wünsche eine gute Woche
LG Hummelgunde
HR Eintrag GmbH: Gruppe A + Gruppe B
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ehrlich gestanden verstehe ich die Frage nicht
meinst du, die GmbH war erst in A eingetragen und nach der Änderung der GF-Befugnisse in B?
wenn ja, dann tippe ich auf einen fehlerhaften Registereintrag
meinst du, die GmbH war erst in A eingetragen und nach der Änderung der GF-Befugnisse in B?
wenn ja, dann tippe ich auf einen fehlerhaften Registereintrag
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich würde eher darauf tippen, dass es sich bei den Gruppen A und B um zwei verschiedene Geschäftsbereiche handelt und dass für jeden Geschäftsbereich ein Geschäftsführer bestellt ist. Das sollte sich - wenn es sich nicht aus dem HR-Auszug ergibt - aus der Satzung ergeben.
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@ Whoville: ganz Unrecht hast Du zumindest auf den ersten Blick nicht
@Hummelgunde20: Du hast doch einen HR-Auszug vorliegen. Wie lautet die allgemeine Vertretungsregelung (z. B.: Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden in zwei Gruppen, Gruppe A und Gruppe B eingeteilt. Die Gesellschaft wird entweder durch zwei Geschäftsführer der Gruppe A oder durch jeweils einen Geschäftsführer der Gruppe A gemeinsam mit jeweils einem Geschäftsführer der Gruppe B oder durch jeweils einen Geschäftsführer der Gruppe A gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.)? Klingt seltsam, funktioniert aber Letztlich kann es Dir egal sein, was Gruppe A oder B bedeutet. Wenn Du es aber genau wissen willst, musst Du wohl entweder in der Satzng nachsehen oder bei der Gesellschaft nachfragen.
@Hummelgunde20: Du hast doch einen HR-Auszug vorliegen. Wie lautet die allgemeine Vertretungsregelung (z. B.: Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden in zwei Gruppen, Gruppe A und Gruppe B eingeteilt. Die Gesellschaft wird entweder durch zwei Geschäftsführer der Gruppe A oder durch jeweils einen Geschäftsführer der Gruppe A gemeinsam mit jeweils einem Geschäftsführer der Gruppe B oder durch jeweils einen Geschäftsführer der Gruppe A gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.)? Klingt seltsam, funktioniert aber Letztlich kann es Dir egal sein, was Gruppe A oder B bedeutet. Wenn Du es aber genau wissen willst, musst Du wohl entweder in der Satzng nachsehen oder bei der Gesellschaft nachfragen.
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Hab ich ja noch nie gesehen! Wahrscheinlich sind unsere GmbH´s hier auf dem Lande nicht groß genug für solche Regelungen...larifari hat geschrieben:Die Geschäftsführer werden in zwei Gruppen, Gruppe A und Gruppe B eingeteilt. Die Gesellschaft wird entweder durch zwei Geschäftsführer der Gruppe A oder durch jeweils einen Geschäftsführer der Gruppe A gemeinsam mit jeweils einem Geschäftsführer der Gruppe B oder durch jeweils einen Geschäftsführer der Gruppe A gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.