Seite 1 von 1

Wechsel zum Gericht

Verfasst: 18.04.2016, 08:33
von sannek77
Wer von euch arbeitet bei Gerichten? Und wie zufrieden seid ihr mit eurer Tätigkeit?

Re: Wechsel zum Gericht

Verfasst: 18.04.2016, 08:47
von Sputnik85
Bitte ergänze dein Profil bezüglich der Berufsbezeichnung. Vielen Dank.

Gruß Sputnik

Re: Wechsel zum Gericht

Verfasst: 20.04.2016, 23:27
von DKB
Würdest Du den gehobenen oder den mittleren Justizdienst anstreben?

Re: Wechsel zum Gericht

Verfasst: 28.04.2016, 20:59
von 148
Das würde mich auch interessieren, wäre interessant, wenn jemand darüber berichten könnte :)

Re: Wechsel zum Gericht

Verfasst: 30.04.2016, 01:19
von DKB
Im Großen und Ganzen ist es ok, auch wenn die Belastung für den Einzelnen in den letzten Jahren sicher deutlich gestiegen ist. Die angespannte Personalsituation ist da die Ursache. Die technischen Voraussetzungen könnten sowohl in Bezug auf Software als auch auf Hardware sicher besser sein, hier arbeitet man mit einem IT-Programm, das in fast allen Bundesländern läuft. Da gibt es immer wieder mal Probleme mit der Oberfläche. Beförderungstechnisch kommt man nur sehr langsam vorwärts, andererseits ist die Altersversorgung derzeit noch ziemlich gut. Auch kann man durch überobligatorische Tätigkeiten, z. B im IT- oder im Ausbildungsbereich immer mal aus dem "Alltagstrott" ausbrechen. Fortbildungsmöglichkeiten werden eigentlich auch ausreichend angeboten. In den letzten Jahren hat die Justiz in RLP gerade im 2. Einstiegsamt gerne auf ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte zurückgegriffen und damit gute Erfahrungen gemacht, die Leute bringen ja schon gewisse Kenntnisse über die gerichtlichen Verfahrensabläufe sowie Berufserfahrung mit. Bei Übernahme ins Beamtenverhältnis hat man immer noch einen sehr sicheren Arbeitsplatz.

Die Ausbildung im zweiten Einstiegsamt ( Justizfachwirt/in ) dauert 2 Jahre, davon 6 Monate fachtheoretische Ausbildung. Im 3. Einstiegsamt ( Rechtspflegerlaufbahn ) 3 Jahre, diese Ausbildung ist aber sehr anspruchsvoll und mit einem komprimierten Jurastudium vergleichbar. Im 2. Einstiegsamt bietet sich zudem die Möglichkeit, nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und entsprechender Bewährung im Regelgeschäftsbetrieb das Amt des Gerichtsvollziehers anzustreben.

Es werden aber auch immer mal wieder Justizbeschäftigte bei den einzelnen Gerichten gesucht, die hier ebenfalls in den Serviceeinheiten ( den Geschäftsstellen ) eingesetzt werden können und vor Ort eingewiesen werden. Da müsste man mal beim Gericht vor Ort nachfragen oder auf diesbezügliche Stellenangebote achten.