Anderkonto für Testamentsvollstrecker

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Summerof77
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#1

05.04.2016, 14:00

Hallo meine lieben Kollegen und anderes Fachpersonal!

Wir haben einige Testamentsvollstreckungen laufen. Von jeder an, eröffnet der Testamentsvollstrecker in diesen Sachen bei Anderkonto bei einer Bank, welches wir dann in Papierform verwalten. Nun frage ich mich, ob man diese Konten ggf. in eine für die Kanzlei bestehende Banking-Software einbinden darf? Ich finde irgendwie keine Hintergrundinformationen, warum wir diese Konten nicht online verwalten. Mir fällt nur ein, dass ich dann jeweils eine extra Banking-Karte für den jeweiligen Anwalt benötige und das die Sache unnötig erschwert. Und dass diese Konten dann ständig zwischen meinen anderen Konten auftauchen. Gibt es dafür eine Grundlage? Oder sind wir da einfach nur zu "old school"? :mrgreen:
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