Kostenfestsetzung beim Arbeitsgericht

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Daenerys
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#1

23.03.2016, 09:47

Hallo allerseits, nun muss ich zu diesem leidigen Thema mal eine Frage stellen und hoffe ihr könnt mir helfen. In Kostensachen bin ich nicht der Profi weil wir das so selten haben hier.

Also...
Unsere Mandantin wurde vor dem Arbeitsgericht verklagt, die Sache ging bis zum Bundesarbeitsgericht. Dort haben wir letztendlich dann gewonnen und die Gegenseite muss jetzt unsere Kosten tragen.

Habe also einen KFA gemacht für die II. und die III. Instanz. Nun bekomme ich gerade einen Anruf vom Arbeitsgericht. Sie hätten meinen KFA vorliegen, soweit wohl ok.
Nur sagte mir die Dame dass ich für die III. Istanz vor dem BAG einen extra KFA hätte machen müssen weil die Verfahren ja nicht verbunden sind. Hä? :kopfkratz Die Verfahren sind doch verbunden, auf die Berufung folgte die Revision zum BAG.
Ich muss gottseidank jetzt nicht nochmal alles neu machen, ihr reichen noch zwei weitere Ausfertigungen meines KFA.

Trotzdem hätte ich mal gern eure Ausführungen zu dem Thema, nur damit ich das vll. besser verstehe :lol: Wie gesagt, Kostensachen sind nicht so meins weil wir das in unserer Kanzlei äußerst selten machen. :thx
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Neffi
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#2

23.03.2016, 10:03

Hallo,

ich bin seit sechs Jahren im Bereich Arbeitsrecht tätig, und habe noch nie davon gehört, dass der KfA fürs BAG extra gestellt werden muss. Erst vor drei Monaten habe ich in einer Angelegenheit ans ArbG Nürnberg einen KfA für II. + III. Instanz gestellt, der zwar aufgrund geltend gemachter Gebühren moniert wurde :pfeif , aber nicht weil beide Instanzen in einem KfA geltend gemacht wurden...

ich weiß ja nicht wie du den KfA stellst, bei mir sieht sowas so aus:

Gebühren II Instanz, Auslagen, Steuer = zusammen Summe1

Gebühren III. Instanz, Auslagen, Steuern = zusammen Summe 2

Summe 1 + Summe 2 = Endsumme.

Grüße
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Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Daenerys
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#3

23.03.2016, 10:22

Genauso hab ich den Antrag auch gestellt.

Also erst die Kosten der II. Instanz, dann die Kosten der III. Instanz und ganz unten dann die beiden Summen zusammengezählt.

Mir kommt das auch etwas komisch vor dass ich die III. Instanz extra festsetzen lassen soll. Wozu? Vll. ist das der Dame jetzt einfach zu unübersichtlich... Ich hab diese Festsetzung nämlich 10 mal weil 10 Verfahren. Entsprechend auch 10 Anträge 8)
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Anahid
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#4

23.03.2016, 12:36

Vielleicht hat sie sich falsch ausgedrückt? Hast Du alle Verfahren in einem einzigen KFA angemeldet? Das würde dann ihre Aussage erklären. Ansonssten ist eine Verbindung verschiedener Instanzen selbstverständlich Quatsch.
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Daenerys
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#5

23.03.2016, 13:59

Nein, nein, ich hab für jedes Verfahren natürlich einen eigenen KFA gemacht. Wäre ja sonst der absolute Wahnsinn :D Und nicht korrekt natürlich.

Naja, mal sehen. Ich schicke der Dame jetzt mal die angeforderten zusätzlichen Abschriften. Und dann wart ich einfach ab ob noch was kommt.
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