hallo ihr Lieben,
ich brauche mal eure Hilfe. Vielleicht steh ich mir auch nur selbst im Weg Ich hab schon nachgeschaut aber ich habe nichts gefunden zu meinem Thema.
Wenn ich einen Brief verschicke dann gilt der doch nach 2/3 Tagen (ich bin mir nicht sicher) als beim Empfänger zugegangen. WO finde ich den Pragraphen dazu??? Ich hab schon die ZPO hier liegen udn das BGB und wahrscheinlich sehe ich vor lauter Bäumen den wald nicht mehr
danke schon mal
Brief per Post
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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§ 184 ZPO gilt für Zustellungen ins Ausland, wenn ich mich nicht irre. Sollte da dann in der nähe sein!
Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar
Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören.
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Danke, aber ich hatte den schon
Ist auch eine vezwickte sache. Wir reichen Klage auf Lohnzahlung ein und vier tage nach der Klageeinreichung erfahren wir von der GS, dass diese insolvent ist und angemeldet hat udn jetzt will das Gericht uns die PKH nicht geben, weil die Klage nach der anmeldung kam. Der Insolvenzverwalter hat aber an dem tag, an dem wir die Klage an das Gericht versandt haben, erst dem mandanten geschrieben udn dieser hat die Information von dem Verwalter erst 3 Tage später erhalten.
Jetzt suche ich verzweifelt nach einer Lösung, dass wir unser Geld bekommen.
Ist auch eine vezwickte sache. Wir reichen Klage auf Lohnzahlung ein und vier tage nach der Klageeinreichung erfahren wir von der GS, dass diese insolvent ist und angemeldet hat udn jetzt will das Gericht uns die PKH nicht geben, weil die Klage nach der anmeldung kam. Der Insolvenzverwalter hat aber an dem tag, an dem wir die Klage an das Gericht versandt haben, erst dem mandanten geschrieben udn dieser hat die Information von dem Verwalter erst 3 Tage später erhalten.
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Tatjana
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Wichtige Sachen und gerade Klageschriften! sollten immer vorab per Fax versandt werden, um einen Zugangsnachweis zu haben. Ich wüsste nicht, dass es einen § gibt, der regelt, dass die Sachen nach 3 Tagen als zugestellt gelten. Steht das nicht immer nur bei Bescheiden vom Finanzamt drauf?
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die 3 Tage, die Dir im Kopf rumspuken, sind aus dem Steuerrecht. Geregelt ist das in § 41 VwVfG. Wäre mir aber neu, dass das grundsätzlich so gilt. Bisher gilt immer noch, dass der Zugang von dem Absender zu beweisen ist, wenn der Adressat den Zugang verneint.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Im Gesetz steht da nix. Vielleicht findest du hier was:
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 73/10 -
BFH, Urteil vom 28.10.2008 – VIII R 36/04 –
BGH, Beschluss vom 28.01.2003 - X ZB 7/02 -
BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03 -
BGH, Beschluss vom 28.01.2003 - X ZB 7/02
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 73/10 -
BFH, Urteil vom 28.10.2008 – VIII R 36/04 –
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Wenn ich die Themenstarterin richtig verstanden habe, geht es darum, wann die Klage bei Gericht eingegangen ist?! Ruf doch mal bei Gericht an und frage nach, wann die Klage dort eingegangen ist.
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Ich weiß ja wann sie eingegangen ist. Ich habe sie am 30.10 verschickt udn weil keine eile geboten war, nicht vorab gefaxt. Die sind hier bei uns etwas pingelig damit bei Gericht. Der 31.10 war ein samstag und der 02.11. ein Montag aber angeblich ist die Klage erst am 03.11. da eingegangen.
Tatjana
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Das kann gut möglich sein. Auch die Post kann langsam sein.
Das Gericht schickt hier in Berlin ja seine Post mit PIN. Die sind sowas von langsam, dass glaubt man gar nicht. Teilweise wird wahrscheinlich die gesamte Post der Woche gesammelt und am Freitag um 15:30 Uhr in unseren Briefkasten geworfen.
Wenn man nur die Klageschrift per Fax ohne die Anlagen verschickt, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Also ich hatte da noch mit keinem Gericht Probleme.
Das Gericht schickt hier in Berlin ja seine Post mit PIN. Die sind sowas von langsam, dass glaubt man gar nicht. Teilweise wird wahrscheinlich die gesamte Post der Woche gesammelt und am Freitag um 15:30 Uhr in unseren Briefkasten geworfen.
Wenn man nur die Klageschrift per Fax ohne die Anlagen verschickt, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Also ich hatte da noch mit keinem Gericht Probleme.
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Na ja, war dann mein Fehler... sowas doofes aber auch. Trotzdem finde ich das nicht ok. Der Arbeitgeber hat 5! Monate lang den Lohn nicht gezahlt und der Mandant wusste nix von der Inso. Das hätte man seinen Arbeitnehmern doch mal sagen können.
Tatjana
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