Brief per Post

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Tatjana H.
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#1

13.01.2016, 12:05

hallo ihr Lieben,

ich brauche mal eure Hilfe. Vielleicht steh ich mir auch nur selbst im Weg :) Ich hab schon nachgeschaut aber ich habe nichts gefunden zu meinem Thema.

Wenn ich einen Brief verschicke dann gilt der doch nach 2/3 Tagen (ich bin mir nicht sicher) als beim Empfänger zugegangen. WO finde ich den Pragraphen dazu??? Ich hab schon die ZPO hier liegen udn das BGB und wahrscheinlich sehe ich vor lauter Bäumen den wald nicht mehr :augenreib

danke schon mal :)
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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#2

13.01.2016, 12:12

§ 184 ZPO gilt für Zustellungen ins Ausland, wenn ich mich nicht irre. Sollte da dann in der nähe sein!
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Tatjana H.
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#3

13.01.2016, 12:21

Danke, aber ich hatte den schon :)

Ist auch eine vezwickte sache. Wir reichen Klage auf Lohnzahlung ein und vier tage nach der Klageeinreichung erfahren wir von der GS, dass diese insolvent ist und angemeldet hat udn jetzt will das Gericht uns die PKH nicht geben, weil die Klage nach der anmeldung kam. Der Insolvenzverwalter hat aber an dem tag, an dem wir die Klage an das Gericht versandt haben, erst dem mandanten geschrieben udn dieser hat die Information von dem Verwalter erst 3 Tage später erhalten.

Jetzt suche ich verzweifelt nach einer Lösung, dass wir unser Geld bekommen. :(
Tatjana

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#4

13.01.2016, 12:32

Wichtige Sachen und gerade Klageschriften! sollten immer vorab per Fax versandt werden, um einen Zugangsnachweis zu haben. Ich wüsste nicht, dass es einen § gibt, der regelt, dass die Sachen nach 3 Tagen als zugestellt gelten. Steht das nicht immer nur bei Bescheiden vom Finanzamt drauf?
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Anahid
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#5

13.01.2016, 12:40

Die 3 Tage, die Dir im Kopf rumspuken, sind aus dem Steuerrecht. Geregelt ist das in § 41 VwVfG. Wäre mir aber neu, dass das grundsätzlich so gilt. Bisher gilt immer noch, dass der Zugang von dem Absender zu beweisen ist, wenn der Adressat den Zugang verneint. ;)
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#6

13.01.2016, 12:46

Im Gesetz steht da nix. Vielleicht findest du hier was:

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 73/10 -
BFH, Urteil vom 28.10.2008 – VIII R 36/04 –
BGH, Beschluss vom 28.01.2003 - X ZB 7/02 -
BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03 -
BGH, Beschluss vom 28.01.2003 - X ZB 7/02
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#7

13.01.2016, 12:48

Wenn ich die Themenstarterin richtig verstanden habe, geht es darum, wann die Klage bei Gericht eingegangen ist?! Ruf doch mal bei Gericht an und frage nach, wann die Klage dort eingegangen ist.
Tatjana H.
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#8

13.01.2016, 14:04

Ich weiß ja wann sie eingegangen ist. Ich habe sie am 30.10 verschickt udn weil keine eile geboten war, nicht vorab gefaxt. Die sind hier bei uns etwas pingelig damit bei Gericht. Der 31.10 war ein samstag und der 02.11. ein Montag aber angeblich ist die Klage erst am 03.11. da eingegangen.
Tatjana

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#9

13.01.2016, 14:07

Das kann gut möglich sein. Auch die Post kann langsam sein.

Das Gericht schickt hier in Berlin ja seine Post mit PIN. Die sind sowas von langsam, dass glaubt man gar nicht. Teilweise wird wahrscheinlich die gesamte Post der Woche gesammelt und am Freitag um 15:30 Uhr in unseren Briefkasten geworfen. :motz

Wenn man nur die Klageschrift per Fax ohne die Anlagen verschickt, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Also ich hatte da noch mit keinem Gericht Probleme.
Tatjana H.
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#10

13.01.2016, 14:25

Na ja, war dann mein Fehler... sowas doofes aber auch. Trotzdem finde ich das nicht ok. Der Arbeitgeber hat 5! Monate lang den Lohn nicht gezahlt und der Mandant wusste nix von der Inso. Das hätte man seinen Arbeitnehmern doch mal sagen können. :(
Tatjana

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