Zustellung im Ausland

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Moli
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#1

09.12.2015, 12:56

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich das hier richtig bin. Wir müssen eine Kündigungsklage (Mietvertrag Gewerbebetrieb) einreichen. Der Gewerbebetrieb ist in Deutschland, so dass auch hier die Klage eingereicht werden soll. Der Inhaber lebt allerdings in Schweden. Wo reichen wir die Klage ein. Wie muss die Klage aussehen, muss eine Übersetzung mit eingereicht werden bei Gericht. Ich habe keine Ahnung, was jetzt wie veranlasst werden muss.

Kann mir jemand helfen?
LG Moli
Alegría
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#2

09.12.2015, 14:48

Wer steht denn im Mietvertrag drin?
Moli
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#3

09.12.2015, 15:08

Der Inhaber, der in Schweden wohnt.
LG Moli
Alegría
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#4

09.12.2015, 15:45

Wir hatten so einen Fall auch noch nicht, deshalb kann ich dir nur sagen was ich gefühlt machen würde:

Ich würde sagen, dass ihr die Klage in dem Bezirk einreicht, in dem sich die Räume befinden (§ 29 a ZPO: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen: Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.")

Den Beklagten gebt ihr ganz normal mit seiner Adresse im Ausland an. Das Gericht muss ja dann die Zustellung veranlassen, auch ins Ausland. Spricht der Beklagte deutsch? Ich gehe mal davon aus, dass der Vertrag auch in deutscher Sprache abgefasst wurde, weshalb ich dem Gericht mitteilen würde (wenn dem halt so ist), dass er der deutschen Sprache mächtig ist, ihr aber um richterlichen Hinweis bittet wenn das Gericht es für notwendigt erachtet, dass eine Übersetzung veranlasst wird. Ansonsten ganz normale Klage....

Vielleicht müsste man hierzu noch im Kommentar nachschauen oder in einem Prozessformularbuch. Wie gesagt, ich würde das aus dem Bauch heraus so machen.
Pilgrim

#5

09.12.2015, 16:17

Ich gebe Alegria Recht. Geklagt wird dort, wo die Mieträume gelegen sind. Und wenn du anschließend in Schweden gegen den dort wohnenden Inhaber vollstrecken willst, musst du aus dem Titel einen europäischen Vollstreckungstitel machen.
Moli
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#6

09.12.2015, 16:55

Danke für Eure Antwort. Am besten frag ich mal bei Gericht nach, ob gleich eine Übersendung beigefügt werden soll oder nicht, damit nicht mehr so viel Zeit vergeht.
Danke
LG Moli
Alegría
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#7

11.12.2015, 11:52

Und was meinten die beim Gericht?
Moli
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#8

14.12.2015, 17:24

Ist alles recht einfach geworden, im Gegensatz zu früher. Man reicht die Klage bei dem zuständigen Gericht ein, die lassen übersetzen und stellen im Ausland zu.

Danke Euch allen
LG Moli
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