Melderegisterauskunft

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SammyStar
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#1

24.11.2015, 15:29

Hallo zusammen!

Seit dem 1.11.15 gibt es ja dieses Bundesmeldegesetz. Was müssen wir denn jetzt bei so einer EMA ergänzend reinschreiben? Nach Auskunft unseres Einwohnermeldeamts müssen wir mitteilen, ob wir die Daten privat oder gewerblich brauchen. Aber was ist das denn jetzt? Für unseren Mandanten ist das natürlich privat und für uns gewerblich... Habt ihr ein aktuelles Muster, wie ihr die Anfrage stellt?

Danke!
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sunny84
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#2

24.11.2015, 15:37

"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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elise98de
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#3

24.11.2015, 15:38

Ich musste letzte Woche ebenfalls eine EMA machen und in die Anfrage muss der Zusatz rein, dass die Adresse weder für Werbezwecke noch für Adresshandel benötigt wird.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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