Hallo Ihr Lieben,
hab ein kleines Problem und wollte mal fragen, was Ihr in dieser Situation tun würdet.
Wir haben beim AG eine Klage eingereicht und gleichzeitig PKH beantragt. Die Klage wurde nicht unter der Bedingung der PKH-Bewilligung eingereicht.
Jetzt bekommen wir die Verfügung vom Gericht, dass der PKH-Antrag der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt wurde und dies keine förmliche Zustellung darstellt.
Ich finde das nicht lustig
Bin mir nicht sicher, wie wir darauf reagieren sollen. Was würdet Ihr tun? Ich bin für jeden Rat dankbar
Klage eingereicht u. vom Gericht falsch behandelt
- Adora Belle
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Schriftsatz ans Gericht mit dem Hinweis, dass es sich um eine unbedingte Klageerhebung handelt, mit der Bitte um Kostenanforderung.
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Ja, das klingt logisch, aber das Gericht hat alle von uns eingereichten Unterlagen (Klage + Anlagen) ja schon weggeschickt und die Verfügung erlassen. Kann die Richterin die Verfügung einfach ändern? Und wir müssten die Unterlagen zwecks Zustellung neu einreichen ...
Was du mir sagst, das vergesse ich.
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Wahrscheinlich wirst Du den gesamten Kram nochmals einreichen dürfen. Eine ordnungsgemäße Zustellung der Klage hat ja damit jetzt nicht stattgefunden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja, wahrscheinlich. Fax ans Gericht ist grad raus. Mal sehen, was die Richterin dazu sagt.
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Das wäre mir neu.Nananina hat geschrieben:Wenn ihr PKH mit Klage einreicht, dann müsst ihr das Gericht auffordern, die Klage der Gegenseite zuzustellen. Ohne diese Aufforderung geht das Gericht von einem PKH-Verfahren aus.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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skugga hat geschrieben:Das wäre mir neu.Nananina hat geschrieben:Wenn ihr PKH mit Klage einreicht, dann müsst ihr das Gericht auffordern, die Klage der Gegenseite zuzustellen. Ohne diese Aufforderung geht das Gericht von einem PKH-Verfahren aus.
Ich bin jetzt nicht der Profi was PKH und Klage betrifft, aber wir hatten das Ende letzten Jahres, um die Verjährung zu hemmen. Und ich bin der Meinung, dass ich in der Fachliteratur gelesen habe, dass man das Gericht auffordern muss, die Klage auch zuzustellen, da diese das ansonsten nicht macht. Manche Gerichte stellen aber wohl automatisch zu.
Wenn ich falsch liegen sollte, kannst du mich dann aufklären?
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Wenn eine Klage eingereicht wird, über der dick und breit Klage steht, dann wird die im Normalfall auch dann - Einzahlung der Kosten vorausgesetzt - zugestellt, wenn ich irgendwo gegen Ende noch den Antrag unterbringe, der Mandantschaft doch bitteschön nebenbei auch PKH zu bewilligen.Nananina hat geschrieben:skugga hat geschrieben:Das wäre mir neu.Nananina hat geschrieben:Wenn ihr PKH mit Klage einreicht, dann müsst ihr das Gericht auffordern, die Klage der Gegenseite zuzustellen. Ohne diese Aufforderung geht das Gericht von einem PKH-Verfahren aus.
Ich bin jetzt nicht der Profi was PKH und Klage betrifft, aber wir hatten das Ende letzten Jahres, um die Verjährung zu hemmen. Und ich bin der Meinung, dass ich in der Fachliteratur gelesen habe, dass man das Gericht auffordern muss, die Klage auch zuzustellen, da diese das ansonsten nicht macht. Manche Gerichte stellen aber wohl automatisch zu.
Wenn ich falsch liegen sollte, kannst du mich dann aufklären?
Eher kenne ich umgekehrt das Problem, dass Klagen zugestellt werden, obwohl quasi in oszillierender Leuchtschrift draufsteht, dass die Klage nur bedingt, nämlich unter der Voraussetzung der Bewilligung von PKH, zugestellt werden soll.
Zuletzt geändert von skugga am 23.11.2015, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Hatte ich auch schon, dass das Gericht die Bitte um Kostenanforderung übersehen hat und erstmal ein PKH-Verfahren vorgeschaltet.