Hallo liebe Kollegen,
hat von Euch schon jemand Erfahrungen sammeln dürfen mit dem neuen Bundesmeldegesetz? Ich habe seit einer Woche endlich wieder eine Freischaltung für das Online-Portal in Schleswig-Holstein und bekomme überhaupt keine Auskunft mehr. Jedes Mal steht dort, dass eine tatsächlich Auskunft nicht möglich ist, egal wie viele Daten ich angebe. Schriftlich an die Ämter ist es auch nicht besser, da ch jetzt quasi auch darlegen muss, wofür ich die Auskunft benötige (gewerblicher Zweck, Werbund ec.) und schriftlich kostet mich die Auskunft bis zu 12,00 €. Wenn eine Auskunftssperre vorhanden ist, kann ich diese Auskünfte wohl auch erhalten, muss aber dann - je nach Aufwand - bis zu 50,00 € zahlen.
ich bin ja grundsätzlich dafür, dass die Privatsphäre der Bürger geschützt wird, aber bei Schuldnern, die auch noch ständig umziehen, wird es den Mandanten dann ja wirklich schwer gemacht. Ich kann doch bei uralten Vollstreckungssachen nicht dem Gerichtsvollzieher die Adressermittlung überlassen, das könnte teuer werden und funktioniert ja auch nur bedingt.
Wie also klappt das jetzt bei Euch?
Liebe Grüße von Summer
Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15
- Summerof77
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Ich mache EMAs immer postralisch. Muss eben seit neustem dazuschreiben, dass diese Adresse nicht zu Werbezwecken und nicht für den Adresshandel eingeholt wird.
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So musste ich es letzte Woche ebenfalls bei unserem EMA hier vor Ort machen. Früher bin ich hingegangen und habe mir die Auskunft mündlich geholt. Jetzt halt per Fax und mit dem Zusatz wie Natzuki.
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Ich mach das auch wie Natzuki und den Text hab ich schon in meine EMA´s eingebaut.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wie bezahlt Ihr dann die Auskunftskosten?elise98de hat geschrieben: So musste ich es letzte Woche ebenfalls bei unserem EMA hier vor Ort machen. Früher bin ich hingegangen und habe mir die Auskunft mündlich geholt. Jetzt halt per Fax und mit dem Zusatz wie Natzuki.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Wir haben die dann immer bar gegen Quittung bezahlt gehabt.AliceImWunderland hat geschrieben:Wie bezahlt Ihr dann die Auskunftskosten?elise98de hat geschrieben: So musste ich es letzte Woche ebenfalls bei unserem EMA hier vor Ort machen. Früher bin ich hingegangen und habe mir die Auskunft mündlich geholt. Jetzt halt per Fax und mit dem Zusatz wie Natzuki.
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Ach so!
Wie macht Ihr das bei den auswärtigen Meldeämtern? Wir fügen immer einen Orderscheck bei. Aber ich suche ja immer nach einfacheren Möglichkeiten. Habe bisher leider noch keine gefunden.
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Wenn ich denn mal muss, mache ich die Anfrage per Fax. Entweder kommt die Auskunft dann mit Rechnung oder die Schicken mir ne Mitteilung, dass ich die Gebühr überweisen und dann die Anfrage mit Zahlungsnachweis noch einmal faxen soll.
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Danke für die Info.
Ist leider genau so aufwendig, wie unsere Geschichte mit dem Scheck.
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Bei manchen Einwohnermeldeämern kann man auch online eine EMA starten und dann gleich online bezahlen. Die Antwort ist dann auch schnell zur Hand.
Wir machen entweder die RA-Micro-Auskunft, die Online-Abfrage - wenn möglich -, oder eben per Brief mit dem Hinweis, sie mögen die Kosten bekannt geben.
Wir machen entweder die RA-Micro-Auskunft, die Online-Abfrage - wenn möglich -, oder eben per Brief mit dem Hinweis, sie mögen die Kosten bekannt geben.