Fristverlängerungsantrag nur per Fax?

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jojo
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#11

10.11.2015, 09:57

VV 9000 GKG

Daher ist wohl künftig die Mehl das Mittel der Wahl: Da werden dann die Ausdrucke auf Staatskosten gemacht.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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Alegría
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#12

10.11.2015, 10:47

In der NJW 44/2015 ist hierzu ein sehr interessanter Artikel, der besagt, dass ein Telefax in der Regel den prozessualen Formvorschriften genügt und das Nachreichen des Originals überflüssig ist.

Vielleicht müsste man in dem Fall aber wohl die beglaubigte und einfache Abschrift per Fax mitschicken.
Katta
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#13

10.11.2015, 10:56

Alegría hat geschrieben:In der NJW 44/2015 ist hierzu ein sehr interessanter Artikel, der besagt, dass ein Telefax in der Regel den prozessualen Formvorschriften genügt und das Nachreichen des Originals überflüssig ist.

Vielleicht müsste man in dem Fall aber wohl die beglaubigte und einfache Abschrift per Fax mitschicken.
Machen wir immer so - seit Jahren.
Aber die Abschriften per Post hinterher (mit Original - vielleicht sollte man mal nur beglaubigte und einfache schicken) - sonst bekommt man je nach Gericht die Kosten dafür angesetzt
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Maddien
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#14

10.11.2015, 11:03

Alegría hat geschrieben:In der NJW 44/2015 ist hierzu ein sehr interessanter Artikel, .

Danke für den Hinweis, die NJW hab ich mir gleich mal geschnappt.
läuft...
:huch
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AliceImWunderland
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#15

10.11.2015, 11:09

Bei uns gehen die Gerichte auch immer mehr dazu über, die "Überfaxe", also alles, was über das Original hinausgeht, mit 0,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die argumentieren damit, dass man ja schließlich das Papier und den Toner des Gerichts-Faxgerätes verbraucht und dies müsse bezahlt werden.

Das hält diesselben Gerichte trotzdem nicht davon ab, an uns die gesamte Gerichtskorrespondenz samt Urteil und sämtlichen Urteilsabschriften per Fax zu versenden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Alegría
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#16

10.11.2015, 11:12

Sehr gerne :)
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jojo
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#17

10.11.2015, 11:20

Nochmals: Die Kosten der Überfaxe stehen im Gesetz.
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#18

10.11.2015, 11:23

Katta hat geschrieben:Machen wir immer so - seit Jahren.
Aber die Abschriften per Post hinterher (mit Original - vielleicht sollte man mal nur beglaubigte und einfache schicken) - sonst bekommt man je nach Gericht die Kosten dafür angesetzt
Ihr habt bisher immer Original + beglaubigte und einfache Abschrift gefaxt und dann alles auch nochmals per Post geschickt? So manches Gericht wäre mir da schon längst an die Decke gegangen.
Alegría
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#19

10.11.2015, 11:28

jojo hat geschrieben:Nochmals: Die Kosten der Überfaxe stehen im Gesetz.
Ja aber nicht jedes Gericht setzt diese auch wirklich an.
Katta
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#20

10.11.2015, 11:30

Alegría hat geschrieben:
Katta hat geschrieben:Machen wir immer so - seit Jahren.
Aber die Abschriften per Post hinterher (mit Original - vielleicht sollte man mal nur beglaubigte und einfache schicken) - sonst bekommt man je nach Gericht die Kosten dafür angesetzt
Ihr habt bisher immer Original + beglaubigte und einfache Abschrift gefaxt und dann alles auch nochmals per Post geschickt? So manches Gericht wäre mir da schon längst an die Decke gegangen.
Nein, Original vorab per Fax.
Und dann komplett per Post hinterher. Sonst gehen die hier auch an die Decke
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