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Anforderung 12 € Kostenpauschale

Verfasst: 23.10.2015, 12:12
von paralegal6
Hallo, blöde Frage, hatte den Fall noch nicht. Wir haben nach einem VU Akteneinsicht bei der Polizei beantragt. Der VU wurde nicht aufgenommen, uns wurden 2 Seiten Einsatzbericht in Kopie übersandt mit der Gebührenanforderung § 107 5 OWIG. Lohnt sich da ein Widerspruch, falls ja mit welcher Begründung, oder muss der Mandant das zahlen? Danke

Re: Anforderung 12 € Kostenpauschale

Verfasst: 23.10.2015, 12:15
von Maddien
Geht es um Schleswig-Holstein? Wir hatten mit einem Widerspruch dort Erfolg. Schlichte Begründung: Wir hatten Akteneinsicht beantragt und nicht die Übersendung von zwei Seiten nicht weiterhelfendem Papier.

Re: Anforderung 12 € Kostenpauschale

Verfasst: 23.10.2015, 12:21
von paralegal6
Ja, S-H. Und das hat geklappt? Wäre ja super

Re: Anforderung 12 € Kostenpauschale

Verfasst: 31.12.2015, 09:30
von paralegal6
Eine Rückmeldung haben wir nicht bekommen dafür aber eine Mahnung.

Re: Anforderung 12 € Kostenpauschale

Verfasst: 31.12.2015, 10:28
von Sputnik85
Moin, wenn es dort schon mal funktioniert hat, würde ich auf den Widerspruch vom... verweisen und um erneute Prüfung der Angelegenheit bitten.