Voraussetzungen für Pflichtverteidiger

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sweetteddy
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#11

24.09.2015, 09:35

Okay...

Das heißt also, wir bestellen uns erstmal normal vor der Behörde, fordern die Akte an und wenn es dann zu Gericht geht, bestellen wir uns als Pflichtverteidiger? :oops: :oops: :oops: :-?
Man kann alles schaffen, wenn man es möchte. Aber das Beste kommt immer dann, wenn man es nicht erwartet. Bild
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Adora Belle
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#12

24.09.2015, 10:03

Pflichtverteidigung ist kein Armenrecht, wie die PKH, sondern sorgt dafür, dass in Fällen notwendiger Verteidigung ein Verteidiger da ist. Zu den Voraussetzungen wurde schon einiges gesagt. Ihr könnt Euch auch nicht selbst "bestellen", sondern das Gericht ordnet in den notwendigen Fällen einen Anwalt als PV bei. Ihr könnt das beantragen, das war es auch. PV geht (bis auf enge, hier nicht in Frage kommende Ausnahmen) erst mit Eröffnung des Hauptverfahrens los. Wenn beigeordnet wird, ist davon dann aber rückwirkend auch die Arbeit im Ermittlungsverfahren gedeckt.

Entweder der Mandant kann zahlen, oder man rät ihm abzuwarten, ob das Verfahren überhaupt weiterbetrieben wird. Nicht jeder braucht einen Verteidiger, nur weil er das gern so hätte.
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skugga
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#13

24.09.2015, 10:03

sweetteddy hat geschrieben:Okay...

Das heißt also, wir bestellen uns erstmal normal vor der Behörde, fordern die Akte an und wenn es dann zu Gericht geht, bestellen wir uns als Pflichtverteidiger? :oops: :oops: :oops: :-?
Ihr bestellt Euch als Verteidiger, und da seid Ihr ja dem Gericht dann auch bekannt, wenn die Sache abgegeben wird. Ihr BEANTRAGT, RA xy als Pflichti beizordnen - BESTELLT wird der Pflichti, wenn denn die Voraussetzungen vorliegen, was ja bei Euch eher nicht danach klingt, durch das Gericht.

Edith sagt, ich bin zu lahm... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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sweetteddy
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#14

24.09.2015, 10:51

Danke für eure Hilfe....

Mdt. hat sich zwischenzeitlich gemeldet und gesagt, dass er finanzielle Hilfe für uns bekommt. Aber so weiß ich es zumindest schonmal für die Zukunft.

:thx :thx :thx
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