Hilfe bei Ausfüllen d. Formulars für den ZV-Auftrag

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GV Freudenstein
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 16.04.2014, 22:50
Beruf: Gerichtsvollzieher

#11

07.01.2021, 14:01

Forderungen können nur geltend gemacht werden, wenn sie vor der Auftragserteilung entstanden sind. Die zukünftigen Forderungen müssen daher mit einem neuen Vollstreckungsauftrag nach Entstehung geltend gemacht werden (genauso wie bei zukünftigem Unterhalt).
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