Beschluss herbeiführen für Kostenentscheidung
- Summerof77
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Guten Morgen! Wir haben ein Verwaltungsrechtsverfahren gewonnen und u. E. musste der Mandant auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Nun hat mir das Gericht geschrieben, dass die Kosten des Vorverfahrens (hier Widerspruchsverfahren) nur nach Herbeiführung eines Beschlusses erstattungsfähig sind. Ich weiß gerade so gar nicht, wie ich das in Angriff nehmen soll. Jemand einen guten Hinweis? Vielen Dank!
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Oh je, ich glaube, es ist noch zur früh. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Fall richtig verstehe.
Ihr habt für Euren Mandanten ein Vorverfahren und ein Gerichtsverfahren in einem Verwaltungsrechtsverfahren durchgezogen und das gerichtliche Verfahren ist zwischenzeitlich beendet worden. Ist dies korrekt?
Dieser Fall ist für mich vor dem Hintergrund etwas anders, nachdem wir in Verwaltungsverfahren immer in der Antragsschrift dem Gericht gegenüber bereits beantragen, die Kosten des Vorverfahrens bzw. die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für dieses Verfahren als notwendig festsetzen zu lassen. Ich bin mir nur in dieser Konstellation nicht sicher, ob das noch geht. Wenn ich den Ausgangsfall eben korrekt erfasst habe.
Ihr habt für Euren Mandanten ein Vorverfahren und ein Gerichtsverfahren in einem Verwaltungsrechtsverfahren durchgezogen und das gerichtliche Verfahren ist zwischenzeitlich beendet worden. Ist dies korrekt?
Dieser Fall ist für mich vor dem Hintergrund etwas anders, nachdem wir in Verwaltungsverfahren immer in der Antragsschrift dem Gericht gegenüber bereits beantragen, die Kosten des Vorverfahrens bzw. die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für dieses Verfahren als notwendig festsetzen zu lassen. Ich bin mir nur in dieser Konstellation nicht sicher, ob das noch geht. Wenn ich den Ausgangsfall eben korrekt erfasst habe.
- Summerof77
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Ja, korrekt, wir haben das Verfahren komplett gewonnen und das Gericht selbst erteilt den Hinweis, einen Beschluss herbeizuführen. Ich frage mich nur, welches der richtige Weg sein müsste. Da ich noch keinen Kostenfestsetzungsbeschluss habe, kann ich auch noch keine Beschwerde einlegen. Mir scheint aber eher, ich müsste über die KGE gehen...Bin etwas ratlos bezüglich des Hinweises des Gerichts.
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- Adora Belle
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Stell einfach den Antrag, die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung im Vorverfahren festzustellen.