Aloha (wir sind ja noch in der Urlaubszeit)!
Wie kann eine Kostenentscheidung eines OLGs in einer FamFG-Sache angefochten werden? Nur anhand der Rechtsbeschwerde gem. §§ 70 ff. FamFG? Diese müsste aber zugelassen worden sein.
Was ist, wenn dies im Beschluss nicht der Fall ist? Kann nur noch § 44 FamFG herangezogen werden, mit der Maßgabe, dass beantragt wird, die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss zuzulassen?
VG!