Hallo,
in Unfallsachen beantrage ich i . d. R. immer die Ermittlungsakte. Normalerweise werden dann auch immer unproblematisch die 12€ AVP bezahlt. Es gibt jedoch ein/zwei Versicherungen, die die AVP nicht zahlen wollen, weil es wohl nach deren Auffassung unnötig sei.
Ist die Versichung verpflichtet, immer die 12€ zu zahlen, sofern diese 100% für die Unfallverursachung ihres haftet?
Danke für Eure Antworten!
Muss die HP-Versicherung immer die AVP zahlen
Nein.
Ist jemand anders anderer Auffassung, mag er diese belegen.
Ist jemand anders anderer Auffassung, mag er diese belegen.
Zuletzt geändert von Jupp03/11 am 07.09.2015, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Bietet es sich nicht an, damit zu argumentieren, dass eine vollumfängliche Vertretung nur durch Akteneinsicht gewährt werden kann und dass, dadurch dass die Versicherung durch die Haftung die ganzen unfallbedingt entstandenen Kosten zu tragen hat, auch diese Kostenposition zu zahlen ist.
- Anahid
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Bei eigentlich klarer Sachlage ist eine Akteneinsicht nicht erforderlich. Die wäre ja nur dann erforderlich, wenn die Gegenseite etwas anderes behauptet als Deine Partei. Von daher sehe ich die AVP auch nicht grundsätzlich als erstattungspflichtig an.
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Anahid hat geschrieben:Bei eigentlich klarer Sachlage ist eine Akteneinsicht nicht erforderlich. Die wäre ja nur dann erforderlich, wenn die Gegenseite etwas anderes behauptet als Deine Partei. Von daher sehe ich die AVP auch nicht grundsätzlich als erstattungspflichtig an.
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