Hey Leute!
Mein Chef raubt mir in letzter Zeit den letzen Nerv!!! Zwischen Umzugsstress der Kanzlei und jedemenge Kleinkram verwirrt der mich auch immer wieder! Jetzt knallt der mir eine Akte auf den Schreibtisch und sagt ich soll Fristen notieren...und dann fängt er an mir diese zu dikitieren: Das Urteil wurde zugestellt am 03.09.15 Berufungsfrist: 5. Oktober weil der 4. ja ein Samstag ist. Dann Berufungsbegründung sagt der 03.11. dann rudert der zurück und rechnet nochmal nach und sagt ein anderes datum und verwirrt mich...wieso legt der mit nicht die Akte hin, dann mach ichs selbst!!! Naja und dann kommt der mit der Frage: Wie können wir gegen die Kostenentscheidung im Urteil vorgehen und wie sind die Fristen?
Also ich denk dagegen kann man die sofortige Beschwerde einlegen oder? Frist sind zwei Wochen nicht wahr? Aber ab wann? Er sagte mir nämlich 16.10 ??? Wieso? Ab wann wird diese Frist berechnet? Mag ihn jetzt nicht selber fragen
Könnt ihr mir helfen????
Chef macht mich wahnsinnig- Fristen usw
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Schau mal hier nach
http://dejure.org/gesetze/ZPO/99.html
http://www.iww.de/rvgprof/archiv/prozes ... ung-f47616
Also solange die Hauptsache nicht erledigt ist oder kein Anerkenntnis erfolgt kannst du die Kostenentscheidung nicht anfechten.
Ansonsten ist die Frist meines Wissen nach zwei Wochen. Vielelicht meinte er den 16.09. und hat sich bloß versprochen.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/99.html
http://www.iww.de/rvgprof/archiv/prozes ... ung-f47616
Also solange die Hauptsache nicht erledigt ist oder kein Anerkenntnis erfolgt kannst du die Kostenentscheidung nicht anfechten.
Ansonsten ist die Frist meines Wissen nach zwei Wochen. Vielelicht meinte er den 16.09. und hat sich bloß versprochen.
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
Hallo MaRa84,
wir notierten immer 3 (4) Fristen auf dem Urteil:
Berufung, Berufungsbegründung, Tatbestandsberichtigung/Kostenentscheidung (2 Wochen ab Zustellung).
Tatbestand: http://dejure.org/gesetze/ZPO/320.html
Kosten: http://dejure.org/gesetze/ZPO/99.html
wir notierten immer 3 (4) Fristen auf dem Urteil:
Berufung, Berufungsbegründung, Tatbestandsberichtigung/Kostenentscheidung (2 Wochen ab Zustellung).
Tatbestand: http://dejure.org/gesetze/ZPO/320.html
Kosten: http://dejure.org/gesetze/ZPO/99.html
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Guten Tag,
ich hoffe, ich habe die Fragen richtig umrissen und würden zur Beantwortung gerne auf die §§ 99 und 567 ZPO verweisen. Die entsprechende Frist beträgt zwei Wochen und liefe damit (bei Eingang am 03.09.2015) am 17.09.2015 ab. Eine isolierte Anfechtung der im Urteil getroffenen Kosten ist grundsätzlich zulässig. Dies jedoch nur, so lange nicht gegen das Urteil als ganzes in Form der Rechtsmitteleinlegung vorgegangen wird.
Anbei noch kurz eine allgemeine Ergänzung bzw. Klarstellung
Im Übrigen hoffe ich, dass Du Dich bei dem Ausgangsfall verschrieben hast bzw. Dein Chef nur etwas "durch den Wind war" oder ich den Ausgangssatz falsch verstanden habe:
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat (§ 517 ZPO) und die Berufungsbegründung zwei Monate (§ 520 Abs. 2 ZPO). Dass hier ausnahmsweise der (bundeseinheitliche) Feiertag auf einen Samstag fällt, der darauffolgende Tag ein Sonntag ist und sich die Frist daher auf den 05.10.2015 verlängert ist eine Ausnahme. Reguläres Ablaufdatum der Berufungsfrist wäre der 03.10.2015.
ich hoffe, ich habe die Fragen richtig umrissen und würden zur Beantwortung gerne auf die §§ 99 und 567 ZPO verweisen. Die entsprechende Frist beträgt zwei Wochen und liefe damit (bei Eingang am 03.09.2015) am 17.09.2015 ab. Eine isolierte Anfechtung der im Urteil getroffenen Kosten ist grundsätzlich zulässig. Dies jedoch nur, so lange nicht gegen das Urteil als ganzes in Form der Rechtsmitteleinlegung vorgegangen wird.
Anbei noch kurz eine allgemeine Ergänzung bzw. Klarstellung
Im Übrigen hoffe ich, dass Du Dich bei dem Ausgangsfall verschrieben hast bzw. Dein Chef nur etwas "durch den Wind war" oder ich den Ausgangssatz falsch verstanden habe:
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat (§ 517 ZPO) und die Berufungsbegründung zwei Monate (§ 520 Abs. 2 ZPO). Dass hier ausnahmsweise der (bundeseinheitliche) Feiertag auf einen Samstag fällt, der darauffolgende Tag ein Sonntag ist und sich die Frist daher auf den 05.10.2015 verlängert ist eine Ausnahme. Reguläres Ablaufdatum der Berufungsfrist wäre der 03.10.2015.
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Vielen dank für die Antworten!
Hab noch eine Frage : "...Eine isolierte Anfechtung der im Urteil getroffenen Kosten ist grundsätzlich zulässig. Dies jedoch nur, so lange nicht gegen das Urteil als ganzes in Form der Rechtsmitteleinlegung vorgegangen wird...."
Kann ich den Satz so deuten, dass wir gegen die Kostenentscheidung in Urteil nur vorgehen können, wenn wir eben auch die Berufung einlegen gegen das Urteil?
Hab noch eine Frage : "...Eine isolierte Anfechtung der im Urteil getroffenen Kosten ist grundsätzlich zulässig. Dies jedoch nur, so lange nicht gegen das Urteil als ganzes in Form der Rechtsmitteleinlegung vorgegangen wird...."
Kann ich den Satz so deuten, dass wir gegen die Kostenentscheidung in Urteil nur vorgehen können, wenn wir eben auch die Berufung einlegen gegen das Urteil?