Streitverkündung/-hilfe und Beitritt

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leoniemaus5
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#1

27.08.2015, 08:29

Hallo meine Lieben,

da ich nicht genau weiß, wo ich es sonst hineinschreiben soll, folgende Frage:

Wir haben in einem Zivilprozess den Streit verkündet bekommen, Schreiben AG 07.08.2015, Zustellung bei Mandant ist unbekannt.
Sodann haben wir am 19.08.2015 mit SS den Beitritt erklärt.
Am 21.08.2015 haben wir ein Anerkenntnisurteil vom 14.08.2015 erhalten.

Ich verstehe das so, dass wir nach § 66 II ZPO dem Streit wirksam beigetreten sind, da die Entscheidung vom 14.08.2015 noch nicht rechtskräftig ist. Der Streit kann ja auch bis zur Rechtskraft der Entscheidung gem. § 72 ZPO verkündet werden.

Oder ist das bei einem Anerkenntnisurteil anders?

Liebe Grüße
T
leoniemaus5
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#2

04.09.2015, 13:27

Hallo zusammen,

es geht nochmal um die Streitverkündung. Mein Chef war im Termin und hat nur auf meine Nachfrage bei Gericht das Protokoll und das Urteil übersandt bekommen. Eine Zustellung ist nicht erfolgt.

Nun fragt mein Chef, ob er das Urteil nicht hätte automatisch zugestellt bekommen müssen.

Hat wer damit Erfahrung? Leider finde ich dazu weder im Gesetz noch nach Internetrecherche eine Antwort.

Lieben Gruß T
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