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Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 11:34
von Schmauser
Habt ihr ein Muster für Anzeige der Verteidigungabsicht ans Landgericht? Bräuchte dringend eins.
Muss eine Vollmacht dabei sein? Hab noch keine vom Mandanten. Wie schreibe ich es dann?
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 12:14
von Rehlein87
Hallo,
wir schreiben immer:
"zeigen wir die anwaltliche Vertretung des Klägers/Beklagten an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.
Der Kläger/Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen.
Klageerwiderung und Anträge erfolgen mit gesondertem Schriftsatz."
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:15
von Schmauser
vielen Dank!
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:26
von Schmauser
Wenn die Frist zur Verteidigungsabsicht UND Klageerwiderung heute ablaufen,
wird dann die Frist zur Klageerwiderung automatisch verlängert mit dem den Satz
Klageerwiderung und Anträge erfolgen mit gesondertem Schriftsatz.
Oder muss man dann noch sowas dazu schreiben wie:
"Es wird beantragt die Frist zur Klageerwiderung bis zum .... zu verlängern?"
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:28
von Ciara
Die Fristverlängerung muss beantragt werden.
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Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:42
von Whoville
Warum laufen denn heute beide Fristen ab? Verteidigungsabsicht ist in der Regel eine Notfrist binnen 2 Wochen, Klagerwiderung müssten dann mindestens nochmal 2 Wochen sein.
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:46
von Schmauser
Verteidigungsabsicht steht : binnen zwei Wochen. Wenn es innerhalb dieser Frist nicht eingeht, kann deswegen der Prozess verloren werden.
Klageerwiderung: auch binnen zwei Wochen, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."Die beklagte Partei kann sich nur bis zum Ablauf dieser Frist gegen den Klageanspruch verteidigen..."
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:49
von Maddien
Sicher, dass da nicht irgendwo noch ein "weiterer" oder "nach Ablauf der Frist zur Verteidungsanzeige" versteckt ist?
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:54
von Schmauser
Du hattest Recht!!
Da steht:
" Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Unter 2.1. genannten Notfrist"
2.1.= zwei Wochen-Frist Anzeige der Verteidigungsabsicht
Re: Verteidigungsabsicht
Verfasst: 24.08.2015, 13:56
von Schmauser
Also bedeutet das, dass wenn die Frist zur Verteidigungsabsicht heute abläuft, die Frist zur Klageerwiderung nach zwei wochen d. h. am 07.09.2015 abläuft?!