Re: Sachbearbeitung Miet- und WEG-Recht
Verfasst: 15.09.2015, 20:34
Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte bitte kurz eure Einschätzung...
Wir wurden beauftragt, gegen Herrn X rückständige Hausgelder gem. Abrechnungen 2013 und 2014 + EMA-Kosten und Kostenrechnung des Verwalters für die Zustimmung zum Verkauf der Wohnung des Herrn X an Frau Y geltend zu machen.
Meine Recherche hat jedoch ergeben, dass Herr X nur bis zum 21.11.2014 Eigentümer der Wohnung war, neue Eigentümerin ab diesem Zeitpunkt ist Frau Y.
Die Hausverwaltung hat hinsichtlich Herrn Y nachfolgend eine EMA-Anfrage gestartet, nachdem ihm die Abrechnungen nicht zugestellt werden konnten. Dafür entstanden Kosten in Höhe von 7,- €.
Ich soll einen MB gegen Herrn X machen... da er jedoch nur bis 21.11.14 Eigentümer war, muss ich das im MB berücksichtigen und den entsprechenden Zeitraum angeben, oder nicht? Für diesen Fall stellt sich für mich die Frage, wie ermittle ich die Forderung aus der Abrechnung 2014, wenn z. B. 350,- EUR nachzuzahlen sind. In der Abrechnung wird der Zeitraum 01.01.2014-31.12.2014 genannt.
Meine Idee wäre, bei der Hausverwaltung nachzufragen, ob Zahlungen von der neuen Eigentümerin auf die Abrechnung 2013 erfolgt sind, also für die restliche Zeit nach dem 21.11.14 bis 31.12.2014... oder erstmal überhaupt nachfragen, ob Frau Y die Abrechnung 2013 bekommen hat? Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf.
Dann die EMA-Kosten... denke, sie gehen auch zu Lasten des Herrn X, also des alten Eigentümers, da er es versäumt hat, seine neue Anschrift zu hinterlassen? Die Kosten des Verwalters für die Zustimmung... wer muss diese tragen, der alte oder der neue Eigentümer?
Mir liegt das Protokoll der Eigentümerversammlung leider noch nicht vor und ich weiß gar nicht, ob diese Punkte dort geregelt sind... müssten sie eigentlich, zumindest hinsichtlich der Verwalterrechnung für die Zustimmung, oder? Oder steht das im Verwaltervertrag, den ich anfordern sollte?
Wie sollte ich am sinnvollsten vorgehen, ohne mich bei der Verwaltung zu blamieren?
ich bräuchte bitte kurz eure Einschätzung...
Wir wurden beauftragt, gegen Herrn X rückständige Hausgelder gem. Abrechnungen 2013 und 2014 + EMA-Kosten und Kostenrechnung des Verwalters für die Zustimmung zum Verkauf der Wohnung des Herrn X an Frau Y geltend zu machen.
Meine Recherche hat jedoch ergeben, dass Herr X nur bis zum 21.11.2014 Eigentümer der Wohnung war, neue Eigentümerin ab diesem Zeitpunkt ist Frau Y.
Die Hausverwaltung hat hinsichtlich Herrn Y nachfolgend eine EMA-Anfrage gestartet, nachdem ihm die Abrechnungen nicht zugestellt werden konnten. Dafür entstanden Kosten in Höhe von 7,- €.
Ich soll einen MB gegen Herrn X machen... da er jedoch nur bis 21.11.14 Eigentümer war, muss ich das im MB berücksichtigen und den entsprechenden Zeitraum angeben, oder nicht? Für diesen Fall stellt sich für mich die Frage, wie ermittle ich die Forderung aus der Abrechnung 2014, wenn z. B. 350,- EUR nachzuzahlen sind. In der Abrechnung wird der Zeitraum 01.01.2014-31.12.2014 genannt.
Meine Idee wäre, bei der Hausverwaltung nachzufragen, ob Zahlungen von der neuen Eigentümerin auf die Abrechnung 2013 erfolgt sind, also für die restliche Zeit nach dem 21.11.14 bis 31.12.2014... oder erstmal überhaupt nachfragen, ob Frau Y die Abrechnung 2013 bekommen hat? Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf.
Dann die EMA-Kosten... denke, sie gehen auch zu Lasten des Herrn X, also des alten Eigentümers, da er es versäumt hat, seine neue Anschrift zu hinterlassen? Die Kosten des Verwalters für die Zustimmung... wer muss diese tragen, der alte oder der neue Eigentümer?
Mir liegt das Protokoll der Eigentümerversammlung leider noch nicht vor und ich weiß gar nicht, ob diese Punkte dort geregelt sind... müssten sie eigentlich, zumindest hinsichtlich der Verwalterrechnung für die Zustimmung, oder? Oder steht das im Verwaltervertrag, den ich anfordern sollte?
Wie sollte ich am sinnvollsten vorgehen, ohne mich bei der Verwaltung zu blamieren?