Hallo zusammen,
ich freue mich ja jetzt, dass ich diesen Thread irgendwie wieder so "anschieben" konnte...
Zunächst gehe ich gerne auf die Ausgangsfragen vom 04.09.2015, 20:08 Uhr, ein:
Im Falle eines säumigen Mieters haben wir alles direkt "in einem Aufwasch" und zwar ab der ersten außergerichtlichen Korrespondenz geltend gemacht.
Dies bedeutet, sowohl die Mietrückstände eingefordert, eine fristlose Kündigung (falls erforderlich) angefertigt und übermittelt. Dies bietet (im allgemeinen) einen Effizienz- und Kostenvorteil. Wie bereits angesprochen, können etwaige Einwendungen des säumigen Mieters, welche sich lediglich auf die Zahlungsansprüche beziehen auch von diesem in einem (evtl.) eigenständigen Räumungsklageverfahren eingebracht werden und diesen Prozess verzögern. Hier ist man leider zu sehr auf die Sicht des Richters angewiesen und deren Art und weise den Prozess zu leiten. Da ist in Miet- und WEG-Angelegenheiten die Spanne zwischen sehr hoher Effizienz (Schnelligkeit usw.) und den Parteien die Möglichkeit zum Vortragen zu geben, leider sehr groß.
Vor diesem Hintergrund hat sich ein gemeinsames Vorgehen herauskristallisiert, mit welchem wir eigentlich auch immer gut gefahren sind. Es hängt natürlich auch vom Einzelfall ab, ob ein getrenntes Vorgehen ausnahmsweise Sinn ergibt.
Wie ja schon meine Vorschreiber angemerkt haben, ist dies auch meistens grundsätzlich die kostensparendere Alternative. In Bezug auf das Mahnverfahren muss ich leider auch diese ernüchternde Aussage unterstützen, dass man hier bei den entsprechenden Mietern sowieso mit einem Widerspruch rechnen darf. Da macht man doch lieber ein Klageverfahren mit entsprechenden Anträgen, Beweisangeboten und Kostenvorschuss als sich nach dem Mahnverfahren zu ärgern (und das entsprechende Ergebnis dem Mandanten zu erklären).
Ich hoffe, ich habe Deine Fragen bisher ausreichend beantworten können.
Mich würde interessieren, wie groß "Dein" Team ist und ob Ihr auch weitere Angelegenheiten, ab vom Standard (WEG-Eigentümerversammlungen organisieren und evtl. durchführen, vollständige Korrespondenz mit Mietern oder Wohnungseigentümern für den Verwalter führen, auch wenn es sich nur um Mietmängel o.Ä, handelt, usw.).
So, jetzt ist es doch etwas mehr geworden. Sorry...