Sachbearbeitung Miet- und WEG-Recht

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Laska
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#21

15.09.2015, 20:34

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte bitte kurz eure Einschätzung...

Wir wurden beauftragt, gegen Herrn X rückständige Hausgelder gem. Abrechnungen 2013 und 2014 + EMA-Kosten und Kostenrechnung des Verwalters für die Zustimmung zum Verkauf der Wohnung des Herrn X an Frau Y geltend zu machen.

Meine Recherche hat jedoch ergeben, dass Herr X nur bis zum 21.11.2014 Eigentümer der Wohnung war, neue Eigentümerin ab diesem Zeitpunkt ist Frau Y.

Die Hausverwaltung hat hinsichtlich Herrn Y nachfolgend eine EMA-Anfrage gestartet, nachdem ihm die Abrechnungen nicht zugestellt werden konnten. Dafür entstanden Kosten in Höhe von 7,- €.

Ich soll einen MB gegen Herrn X machen... da er jedoch nur bis 21.11.14 Eigentümer war, muss ich das im MB berücksichtigen und den entsprechenden Zeitraum angeben, oder nicht? Für diesen Fall stellt sich für mich die Frage, wie ermittle ich die Forderung aus der Abrechnung 2014, wenn z. B. 350,- EUR nachzuzahlen sind. In der Abrechnung wird der Zeitraum 01.01.2014-31.12.2014 genannt.

Meine Idee wäre, bei der Hausverwaltung nachzufragen, ob Zahlungen von der neuen Eigentümerin auf die Abrechnung 2013 erfolgt sind, also für die restliche Zeit nach dem 21.11.14 bis 31.12.2014... oder erstmal überhaupt nachfragen, ob Frau Y die Abrechnung 2013 bekommen hat? Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf. :kopfkratz

Dann die EMA-Kosten... denke, sie gehen auch zu Lasten des Herrn X, also des alten Eigentümers, da er es versäumt hat, seine neue Anschrift zu hinterlassen? Die Kosten des Verwalters für die Zustimmung... wer muss diese tragen, der alte oder der neue Eigentümer?

Mir liegt das Protokoll der Eigentümerversammlung leider noch nicht vor und ich weiß gar nicht, ob diese Punkte dort geregelt sind... müssten sie eigentlich, zumindest hinsichtlich der Verwalterrechnung für die Zustimmung, oder? Oder steht das im Verwaltervertrag, den ich anfordern sollte?

Wie sollte ich am sinnvollsten vorgehen, ohne mich bei der Verwaltung zu blamieren? :oops:
Liebe Grüße

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Jupp03/11

#22

15.09.2015, 20:40

Den Kaufvertrag anfordern und wenn du diesen hast, kannst du auf das Thema zurückkommen.
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Lucilla
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#23

21.09.2015, 11:39

Man wird ja erst mit Eintragung im GB Eigentümer. Ich würde daher einen Grundbuchauszug anfordern.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
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Laska
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#24

21.09.2015, 12:51

Den habe ich schon angefordert... dadurch hatte ich festgestellt, dass es einen neuen Eigentümer gibt.

Aber ich habe das Problem anders gelöst... ich habe mir von der Verwalterin einen aktuellen Kontoauszug geben lassen. Man hat mir auch eine Aufstellung mitgeschickt, welche Kosten wer zu tragen hat.

Trotzdem :thx
Liebe Grüße

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#25

20.11.2015, 12:58

Wusstet ihr, dass im Mietrecht der Samstag nicht als Werktag gilt und demnach nicht mitzuzählen ist?

BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09; VIII ZR 291/09

Ich habe davon im Rahmen eines Rechtsstreits hinsichtlich rückständiger Miete erfahren, da einen Tag vor mündlicher Verhandlung ein richterlicher Hinweis diesbezüglich kam.

Im Seminar sagte man uns auch nichts darüber. :kopfkratz Und unsere RAe gingen davon aus, dass wir das wissen.
Liebe Grüße

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Laska
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#26

21.11.2015, 10:22

Laska hat geschrieben:Den habe ich schon angefordert... dadurch hatte ich festgestellt, dass es einen neuen Eigentümer gibt.

Aber ich habe das Problem anders gelöst... ich habe mir von der Verwalterin einen aktuellen Kontoauszug geben lassen. Man hat mir auch eine Aufstellung mitgeschickt, welche Kosten wer zu tragen hat.

Trotzdem :thx
Dabei haben sich noch andere Umstände ergeben...

MB gg. den neuen Eigentümer >> MB konnte nicht zugestellt werden >> EMA-Anfrage >> EMA-Ergebnis, unser Schuldner ist verstorben...

Anschließend ein Schriftsatz an das Nachlassgericht >> Auskunft des Nachlassgerichts zum Alleinerben

Jetzt MB gg. den Alleinerben... meine Frage jetzt, kann ich die Kosten des ersten MBs (gg. den verstorbenen Eigentümer) als Schadensersatz (Kat.Nr. 29) in den zweiten MB als weitere Hauptforderung reinpacken? Mein Chef sagt, alle Kosten mit aufnehmen... die EMA-Auskunft müsste unproblematisch sein, aber die Kosten des ersten MB´s?
Liebe Grüße

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#27

21.11.2015, 12:16

Hier ein aktuelles Urteil des BGH hinsichtlich Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=190
Liebe Grüße

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